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DVR-Chef über die zum Tode verurteilten Söldner: Keine Voraussetzungen für Amnestie oder Austausch

Das Oberhaupt der Donezker Volksrepublik (DVR), Denis Puschilin, erklärte am Sonntag gegenüber Medien in Mariupol, dass er die Voraussetzungen für einen Austausch oder eine Amnestie der drei zum Tode verurteilten Söldner nicht gegeben sehe.

Am 7. Juni hatte der Oberste Gerichtshof der DVR die Söldner Aiden Aslin, Sean Pinner und Sadoun Brahim, zwei britische und einen marokkanischen Staatsbürger, die an der Seite ukrainischer Nationalisten gekämpft hatten, zum Tode verurteilt.

Söldner, die zum Tode verurteilt werden, haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats gegen die Entscheidung des DVR-Gerichts Berufung einzulegen und um Begnadigung zu bitten. Wenn der DVR-Chef die Verurteilten begnadigt, kann die Todesstrafe in lebenslange Haft oder 25 Jahre Gefängnis umgewandelt werden. Puschilin erklärte indes, dass die Voraussetzungen für ein solches Zugeständnis nicht gegeben seien.

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