Kurzclips

"Es geht nicht um Sonderrechte" – Regierung über Lockerungen für Geimpfte

Die Sprecher der Bundesregierung diskutierten die jüngste Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die die Lockerung der COVID-19-Beschränkungen für Personen betrifft, die sich vom Coronavirus erholt haben oder geimpft sind.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Mittwoch in der zweiwöchentlichen Pressekonferenz aus Berlin zu dem kritisierten Entwurf, es gehe "nicht um Privilegien oder Sonderrechte für diese Personengruppe, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe". Stefan Zimmermann, Sprecher des Justizministeriums, warnte vor den Risiken einer Nichtbeachtung der COVID-19-Regeln nach der Impfung. "Auch bei geimpften Menschen gibt es ein Restrisiko, das berücksichtigt werden muss. Die Anforderungen, einen Sicherheitsabstand einzuhalten und eine Maske zu tragen, sind vergleichsweise geringe Eingriffe in die Grundrechte", sagte er.

Teresa Nauber, Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums, erläuterte die Vorteile der Nutzung einer zusätzlichen App zur Führung eines digitalen Impfausweises. Der QR-Code kann beim Arzt oder in der Impfstelle abgeholt und in das eigene Smartphone gescannt werden. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts sind 29,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einmal und 8,3 Prozent zweimal geimpft worden.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.