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Bundesregierung verurteilt Moskauer Gerichtsentscheidung zum Verbot der Nawalny-Organisationen

Auf der Bundespressekonferenz am Montag in Berlin äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert zur Stellungnahme der Bundesregierung bezüglich der Anordnung eines Moskauer Gerichts, die Organisationen von Nawalny als extremistische Organisationen einzustufen.

"Diese Entscheidung des Moskauer Gerichts, die Organisationen von Nawalny wegen Verdachts auf extremistische Tätigkeit zu untersagen, zu verbieten – die verurteilt die Bundesregierung", so Seibert.

Am Montag hat im Moskauer Stadtgericht eine vorläufige Verhandlung über den Antrag der Staatsanwaltschaft stattgefunden, wonach die "Stiftung zur Korruptionsbekämpfung" (FBK), die "Stiftung zur Verteidigung der Bürgerrechte" (FSPG) und die sogenannten "Nawalny-Büros" (die in Russland als ausländische Agenten registriert sind) als extremistische Organisationen einzustufen sind.

Im Rahmen der Verhandlung verfügte das Gericht, dass die Büros des russischen Oppositionspolitikers Alexei Nawalny ihre Tätigkeiten einstellen müssen, bis abschließend geklärt ist, ob dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben ist. Die Einstellung der Tätigkeit bedeutet, dass es Mitgliedern der Organisation verboten ist, Kundgebungen zu organisieren, im Namen der Organisation Materialien im Internet zu veröffentlichen sowie an Wahlen und Referenden teilzunehmen.

Es ist ihnen auch untersagt, die Bankkonten der Organisation zu verwenden, es sei denn für die Zahlung von Geldstrafen, Steuern und Gebühren. Dem Pressedienst der Moskauer Staatsanwaltschaft zufolge arbeiten die Nawalny-Organisationen daran, "Bedingungen für die Destabilisierung der sozialen und gesellschaftspolitischen Situation zu schaffen".

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