Kurzclips

K-Frage der Union: Laschet beruft CDU-Vorstand ein – Söder eingeladen

Anders als die Grünen, die heute Annalena Baerbock zu ihrer Kanzlerkandidatin kürten, haben die Unionsparteien sich noch nicht einigen können. Seit einer Woche liegen die Vorsitzenden Armin Laschet von der CDU und Markus Söder von der CSU im Streit darüber, wer von ihnen die Unionsparteien als Kanzlerkandidat in die Bundestagswahl im September führen soll.

Auch das dreieinhalb Stunden lange Gespräch in der letzten Nacht in Berlin brachte keine Einigung.

Vor der Parteizentrale in Berlin gratulierte CDU-Chef Armin Laschet heute der Grünen-Politikerin zu ihrer Wahl als Spitzenkandidatin und versprach: "Auch wir werden unseren Kanzlerkandidaten in CDU/CSU bald bestimmen."

Er habe deshalb für heute 18 Uhr den Bundesvorstand eingeladen. "Ich werde dem Bundesvorstand einen Vorschlag machen, wie wir jetzt sehr schnell die nicht geklärte Frage zwischen CDU und CSU auflösen", so Laschet.

Auch Markus Söder habe er eingeladen: "Ich finde, wir müssen viel im Gespräch sein im Moment, und habe deshalb auch Markus Söder eingeladen, an dieser Sitzung teilzunehmen." Der CDU-Parteivorsitzende erklärte, er sei ebenso bereit, in den CSU-Vorstand zu gehen. Söder erteilte Laschet jedoch eine Absage, dennoch machte er deutlich: "Wenn die CDU souverän eine klare Entscheidung trifft, dann werden wir das akzeptieren."

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.