Münster: Berufungsanhörung über Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen im Jemen beginnt
Der besagte Drohnenangriff der USA ereignete sich im August 2012, als Raketen das jemenitische Dorf Chashamir erreichten und mehrere Zivilisten töteten. Die Kläger behaupten, dass der US-Militärstützpunkt im deutschen Ramstein eine wichtige Rolle bei den Angriffen spielte, da die USA von diesem Daten über Satellit an die Drohnen weitergeben. Die Kläger werden von der europäischen Menschenrechtsorganisation ECCHR, dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, unterstützt.
Es klagen drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie möchten erreichen, dass Deutschland die US-Drohneneinsätze im Jemen verhindert. Die Kläger sagen, dass die [Militär-]Basis in Ramstein genutzt wurde, um diese Drohnenangriffe durchführen zu können. Und sie möchten, dass Deutschland das verhindert", erklärte Gudrun Dahme, Sprecherin des Gerichts.
Mehr zum Thema - Richter und Henker: US Air Base Ramstein und die deutsche Verantwortung
Die Klage wurde erstmals im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Nachdem das Gericht entschieden hatte, dass Deutschland nicht verpflichtet ist, die USA daran zu hindern, den Militärstützpunkt für Drohnenangriffe zu nutzen, haben die Kläger gegen dieses Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das deutsche Verteidigungsministerium gibt an, keine Kenntnisse darüber zu haben, ob die Basis für Drohnenangriffe genutzt wird.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.