Münster: Berufungsanhörung über Deutschlands Rolle bei US-Drohnenangriffen im Jemen beginnt
Der besagte Drohnenangriff der USA ereignete sich im August 2012, als Raketen das jemenitische Dorf Chashamir erreichten und mehrere Zivilisten töteten. Die Kläger behaupten, dass der US-Militärstützpunkt im deutschen Ramstein eine wichtige Rolle bei den Angriffen spielte, da die USA von diesem Daten über Satellit an die Drohnen weitergeben. Die Kläger werden von der europäischen Menschenrechtsorganisation ECCHR, dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, unterstützt.
Es klagen drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie möchten erreichen, dass Deutschland die US-Drohneneinsätze im Jemen verhindert. Die Kläger sagen, dass die [Militär-]Basis in Ramstein genutzt wurde, um diese Drohnenangriffe durchführen zu können. Und sie möchten, dass Deutschland das verhindert", erklärte Gudrun Dahme, Sprecherin des Gerichts.
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Die Klage wurde erstmals im Mai 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Nachdem das Gericht entschieden hatte, dass Deutschland nicht verpflichtet ist, die USA daran zu hindern, den Militärstützpunkt für Drohnenangriffe zu nutzen, haben die Kläger gegen dieses Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das deutsche Verteidigungsministerium gibt an, keine Kenntnisse darüber zu haben, ob die Basis für Drohnenangriffe genutzt wird.