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Bundesverfassungsgericht: Grundrechtseingriffe sind gerechtfertigt

Die so genannte Bundes-Notbremse aus der dritten Coronawelle in Deutschland war nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zulässig. Das wurde am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt. Das Gericht billigte auch die Schulschließungen in der dritten Coronawelle.

"Umfassende Grundrechtseingriffe wie Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen kommen nur in einer äußersten Gefahrenlage in Betracht. Aber, in der konkreten Situation der Pandemie waren die Eingriffe zum Schutz vor großen Gefahren für Leben und Gesundheit gerechtfertigt," teilt Sprecher des Bundesverfassungsgerichts Pascal Schellenberg zur Entscheidung mit.

In den beiden Verfahren am Verfassungsgericht ging es um die sogenannte Bundes-Notbremse im Frühjahr. Zum einen richteten sich die Klagen gegen die damals verhängten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, zum anderen gegen die Schulschließungen.

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