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Seehofer verliert Rechtsstreit gegen AfD vor Bundesverfassungsgericht

Die AfD hat gestern ein Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer wegen der Veröffentlichung eines parteikritischen Interviews gewonnen. Seehofer hatte entgegen der in der Verfassung festgeschriebenen staatlichen Neutralität auf der offiziellen Webseite des Innenministeriums ein Interview veröffentlicht, in dem er sich kritisch gegenüber der rechten Partei äußerte und sie unter anderem staatszersetzend nannte.
Seehofer verliert Rechtsstreit gegen AfD vor Bundesverfassungsgericht

Es steht Horst Seehofer natürlich frei, sich kritisch über Parteien zu äußern, jedoch hätte er für dessen Verbreitung keine Regierungsressourcen nutzen dürfen. 

AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Dieses zeige, dass der Rechtsstaat in Deutschland funktioniere. 

Er sprach von "missbräuchlicher Verwendung der Amtsautorität" durch die Veröffentlichung auf der Webseite des Innenministeriums und angesichts des Urteils von einem guten Tag für die Demokratie. 

Der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Prof. Dr. Günter Krings, bedauerte, dass die Veröffentlichung als Verstoß befunden wurde, fügte aber hinzu, dass er "sehr erfreut" sei, dass das Gericht in dankenswerter Klarheit festgestellt habe, dass "ein Minister sich am politischen Meinungskampf beteiligen kann".

Auch die stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch äußerte sich zum Urteil:

Das heutige Karlsruher Urteil ist ein gutes Urteil, aber es zeigt, dass die Bundesregierung hemmungslos die Ressourcen der Regierung gegen eine demokratische Partei missbraucht.

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