Ku'damm: Läden öffnen wieder – und doch ist Berlin nicht wiederzuerkennen
Auch beschloss der Berliner Senat nun außerdem – analog zu anderen Bundesländern – das obligatorische Anlegen von Atemschutzmasken in Bussen und Bahnen ab dem kommenden Montag. Zudem dürfen ab dem 4. Mai auch Museen, Gedenkstätten und ähnliche Bildungseinrichtungen sowie Bibliotheken wieder geöffnet werden. Ab diesem Datum sind dann ebenso Gottesdienste oder ähnliche religiöse Veranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern wieder erlaubt.
Konzerte oder ähnliche kulturelle Veranstaltungen wie Vorführungen in Theatern bleiben mindestens bis zum 31. Juli untersagt. Bis 31. August bleiben Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern verboten, Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern sogar bis zum 24. Oktober.