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Deutschland: Berliner Kirche verliert Berufungsverfahren gegen Verbot von Ostermessen

An Ostern bleiben wegen der Corona-Pandemie öffentliche Gottesdienste in der Hauptstadt verboten. Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat am Donnerstag eine Berufung der katholischen Kirche St. Philip Neri gegen ein früheres Urteil zu Osterversammlungen zurückgewiesen. Die Kirche hatte um die Erlaubnis gebeten, an den kommenden Feiertagen Gottesdienste für bis zu 50 Gläubige abhalten zu dürfen.
Deutschland: Berliner Kirche verliert Berufungsverfahren gegen Verbot von Ostermessen

Pfarrer Gerald Gösche sagte, dass der Berliner Senat für Kirchen die gleichen Regeln wie für Supermärkte anwenden sollte. Der Geistliche betonte:

Es sollte für die Menschen die Möglichkeit geben, Feiertage zumindest in einer Kirche zu feiern. Aber wie kann man das tun? Es gibt nur das Schweigen des Berliner Gerichts und das ist keine Religionsfreiheit. Es gibt 43 Plätze in der Kirche, die so gekennzeichnet sind, dass soziale Distanzierung und Sicherheit wie in jedem Supermarkt oder Laden gewährleistet sind.

Das Gericht bestätigte das frühere Urteil, mit dem das Mitte März von der Regierung eingeführte Verbot der Zusammenkunft von mehr als zwei Personen aufrechterhalten wurde.

Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen hatten bundesweit dazu aufgerufen, das Versammlungsverbot zu achten und öffentliche Gottesdienste vorerst abgesagt.

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