
Vorwürfe aus Washington: Schwedische Bank soll US-Sanktionen gegen Russland missachtet haben
Die Vereinigten Staaten begründen ihre Sanktionen gegen Russland mit der Ukraine-Krise. Auf der Sanktionsliste steht auch der russische Waffenhersteller Kalaschnikow. Im Fokus der Ermittlungen von US-Behörden steht nun die größte schwedische Bank Swedbank. Untersucht werden ingesamt vier Transaktionen mit einer Gesamtsumme von rund zehn Millionen Kronen (rund eine Million Euro), getätigt von der Swedbank über Unternehmen auf den Britischen Jungferninseln.
Das Geld wurde von Großaktionären des Waffenherstellers Kalaschnikow an das US-Tochterunternehmen "Kalashnikov USA" überwiesen. Die größte Überweisung hierbei wurde im Jahr 2017 getätigt, so berichtet der schwedische Nachrichtensender SVT.

Kalashnikov USA war es von US-Behörden genehmigt, trotz Sanktionen gegen Russland die Geschäftstätigkeit unter der Prämisse fortzuführen, dass es keine finanziellen Verbindungen zwischen dem US-Unternehmen und dem russischen Unternehmen gebe.
Swedbank-Chef Jens Henriksson wollte sich nicht über die Kunden der Bank äußern. Bisher hätten die eigenen Ermittlungen keine Verstöße gegen US-Sanktionen ergeben. Die internen Ermittlungen würden Anfang 2020 abgeschlossen. Sieht Washington den Verstoß als gegeben an, könnte neben einer Rüge aus den USA eine hohe Geldbuße folgen. Gegen Swedbank laufen auch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche über die estnische Filiale. Am Mittwoch gab die Swedbank-Aktie fast vier Prozentpunkte nach.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.