International

Zahlungsverkehr mit Iran: Deutschland, Frankreich und Großbritannien gründen Zweckgesellschaft

Die neue Zweckgesellschaft soll die Aufrechterhaltung des Nuklearabkommens sicherstellen. Großbritannien wird den Vorsitz übernehmen und ein deutscher Bankfachmann die Geschäftsführung. Die Transaktionen beschränken sich aber, so Kritiker, auf auch zuvor nicht sanktionierte Produkte.
Zahlungsverkehr mit Iran: Deutschland, Frankreich und Großbritannien gründen ZweckgesellschaftQuelle: Reuters © Yves Herman

Die USA erklärten im Mai 2018 ihren einseitigen Austritt aus dem Nuklearabkommen (JCPOA, Joint Comprehensive Plan of Action) mit dem Iran. Damit traten die aufgehobenen Sanktionen gegen die Islamische Republik erneut in Kraft. Die verbliebenen Unterzeichnerländer hoffen darauf, das Abkommen aufrecht zu erhalten und den Zahlungsverkehr ermöglichen zu können. Die Zweckgesellschaft, die den Namen "Instex" (Instrument in Support of Trade Exchanges) tragen wird, soll Teheran überzeugen, im JCPOA zu bleiben.  

Nach Berichten wird sich der Zahlungsverkehr zu Beginn auf Transaktionen mit Lebensmitteln und Medikamenten beschränken. Kritiker sehen hierin eine scheinbare Zweckgesellschaft. Es gehe um den Handel von Produkten, die auch zuvor nicht auf der Sanktionsliste standen. 

Die Sanktionen hatten Banken vor Transaktionen für Iran-Geschäfte zurückschrecken lassen. Exporte von Firmen aus der EU sollen durch Instex mit iranischen Ausfuhren verrechnet werden. Es handelt sich demnach um eine Art Tauschbörse. Instex wird ihren Sitz in Paris haben, Großbritannien übernimmt den Vorsitz der Zweckgesellschaft und ein deutscher Bankfachmann die Geschäftsführung.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.