Kriegsrecht bestätigt - Ukrainisches Parlament stimmt Präsidentenerlass zu
Die Werchowna Rada hat in einer Krisensitzung mit deutlicher Mehrheit von 276 Ja-Stimmen gegen 30 Nein-Stimmen für eine Ausrufung des Kriegsrechts gestimmt. Sie folgt damit der Vorlage des Präsidenten Petro Poroschenko zu. Das Kriegsrecht wird ab Mittwoch bis zum 28. Dezember 2018 gelten. Es gab eine Enthaltung und 23 nicht abgegeben Stimmen. Es soll in den Gebieten gelten, die an Russland grenzen, sowie für Transnistrien und am Schwarzen Meer.
Die Werchowna Rada verabschiedete eine außerdem eine Resolution, mit welcher der Westen aufgefordert wird, die russische Aggression zu stoppen, der Ukraine militärische Hilfe zu leisten sowie Beobachter und Kriegsschiffe in das Schwarze Meer und das Asowsche Meer zu schicken.
Zudem soll das Außenministerium umgehend eine Sitzung des UN-Sicherheitsrats und des ständigen Rats der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) veranlassen, hieß es.
Kurz nach der Abstimmung twitterte Präsident Poroschenko dieses Bild.
— Петро Порошенко (@poroshenko) 26. November 2018
Am Sonntag kam es zu einer Auseinandersetzung in der Straße von Kertsch als Zugang zum Asowschen Meer. Russisches Militär eröffnete im Laufe der Konfrontation zuletzt das Feuer auf Schiffe der ukrainischen Marine, die angeblich in russische Hoheitsgewässer eingedrungen sein sollen.
Moskau kritisierte das Vorgehen Kiews als ein Wahlkampfmanöver der Kiewer Führung und ukrainischer Oppositionspolitiker. In dem osteuropäischen Land soll im kommenden Frühjahr die Präsidentenwahl stattfinden. Dabei könnte Poroschenko seiner Konkurrentin Julia Timoschenko unterliegen. In Umfragen liegt er weit abgeschlagen hinter der Ex-Ministerpräsidentin.
Russlands Außenminister Sergei Lawrow rief den Westen auf, die Ukraine vor einer weiteren Eskalation in der Meerenge von Kertsch zu beruhigen. "Die westlichen Unterstützer Kiews sollen dort jene zur Vernunft bringen, die aus Kriegshysterie politischen Profit schlagen wollen."
Das ukrainische Recht sieht im Falle eines Kriegszustandes erhebliche Einschränkungen der bürgerlichen Rechte vor. Nicht jede Maßnahme muss ergriffen werden, aber folgende Punkte liegen im Ermessensspielraum des Präsidenten:
- Die Bürger könnten verpflichtet werden, gesellschaftlich als notwendig erachtete Arbeiten zu verrichten. Jeder arbeitsfähige Bürger kann gezwungen werden, in einer Verteidigungsanlage zu arbeiten, anstatt seine reguläre Arbeit zu verrichten.
- Der Staat kann bei Bedarf die Kontrolle über privates, kommunales oder staatliches Unternehmenseigentum übernehmen.
- Der Staat könnte Telekommunikations-, Rundfunk- und Publikationsunternehmen sowie die Infrastruktur, Massenmedien und kulturelle Organisationen für den Kriegsbedarf regulieren. Es könnten Einschränkungen für den Amateurfunk und die Übertragung von Informationen über Computernetze vorgenommen werden. Der Staat kann diese Infrastruktur auch nutzen, um Informationen für das Militär und/oder die Bevölkerung zu verbreiten.
- Ein Verbot der Durchführung von Präsidentschafts-, Parlaments- oder Kommunalwahlen.
- Ein Verbot von nationalen und lokalen Referenden.
- Ein Verbot friedlicher Proteste, Märsche, Versammlungen und anderer Massenveranstaltungen.
- Bürger eines ausländischen Staates, der die Ukraine mit Aggression oder einem Angriff bedroht, könnten einer Zwangsumsiedlung und Internierung ausgesetzt sein.
- Eine Ausgangssperre.
- Ein Verbot des Verkaufs von Alkohol.
- Den Bürgern kann befohlen werden, Militärpersonal oder intern vertriebene Zivilisten in ihren Häusern aufzunehmen.
(RT/dpa)
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