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Bundestags-Gutachten: US-geführte Luftschläge in Syrien waren völkerrechtswidrig

Anders als Kanzlerin und Außenminister stuft ein Gutachten des Bundestags den US-geführten Militärschlag als klaren Verstoß gegen das Völkerrecht ein. Gegenüber RT Deutsch betonten die Initiatoren, Berlin dürfe nicht zur Erosion des Völkerrechts beitragen.
Bundestags-Gutachten: US-geführte Luftschläge in Syrien waren völkerrechtswidrig Quelle: Reuters

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat den von Deutschland unterstützten Militärschlag der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien als völkerrechtswidrig eingestuft.

"Der Einsatz militärischer Gewalt gegen einen Staat, um die Verletzung einer internationalen Konvention durch diesen Staat zu ahnden, stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar", heißt es in einem elfseitigen Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und RT Deutsch vorliegt.

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Wissenschaftliches Gutachten zieht Parallelen zum Kosovo

Demnach haben sich die drei kriegsführenden NATO-Partner bei ihrer Rechtfertigung vorrangig auf politisch-moralische statt auf stichhaltige rechtliche Motive für ihr Vorgehen berufen.

"In ihrer völkerrechtlichen Bewertung unterscheiden sich demnach die Angriffe vom vergangenen Samstag nicht grundsätzlich vom Militärschlag, den die USA im April 2017 im Alleingang in Schairat führten - in beiden Fällen wurden Parallelen zur Kosovo-Intervention von 1999 gezogen", heißt es weiter im Gutachten.

Der wissenschaftliche Dienst prüfte den jüngsten Militärschlag gegen Syrien unter drei Aspekten. Zunächst unter dem des Repressalienrechts, also dem Einsatz von Gegenmaßnahmen wie Vergeltungsschlägen nach Bruch von Verträgen wie der Chemiewaffenkonvention. Außerdem bezüglich der humanitären Grundlage und weiterhin im Hinblick auf die Entwicklung des Völkerrechts.

Kein Blankoscheck für Intervention

Das Gutachten stellt dazu fest, die Verletzung einer Völkerrechtsnorm durch einen Staat begründe keinen "Blankoscheck für unilaterale Zwangsmaßnahmen" seitens einer Koalition der Willigen.

Im Hinblick auf die humanitäre Frage betont das Gutachten explizit die Parallele zur Kosovo-Intervention von 1999, welche einzig vom UN-Sicherheitsrat hätte legitimiert werden können, zumal es sich um keine Selbstverteidigungssituation handelte.

Sogar die UN-Resolution 2118 zur Vernichtung aller Chemiewaffen, die zwar Gewalt androht, überlässt die Entscheidung zum Eingreifen aber dem UN-Sicherheitsrat.

Die Begründung Großbritanniens für den Vergeltungsschlag wird im Gutachten als "nicht überzeugend" verworfen. Die Briten hatten versucht, den Militärschlag rechtlich zu legitimieren, indem sie darauf verwiesen, dass das Völkerrecht in Ausnahmefällen Maßnahmen zulasse, um überwältigendes menschliches Leid zu verhindern.

Laut Großbritannien lagen für die Doktrin der humanitären Intervention alle notwendigen Voraussetzungen vor, nach Ansicht Londons war "die internationale Gemeinschaft als Ganzes" überzeugt, dass eine extreme humanitäre Notlage vorläge, der unverzüglich abzuhelfen sei; außerdem sah London "keine praktikable Alternative zur Gewaltanwendung", und drittens sei die Gewaltanwendung "notwendig und verhältnismäßig".

Weder notwendig noch verhältnismäßig

Demgegenüber befanden die Experten in dem Gutachten, dass es der Argumentation hinsichtlich der humanitären Situation nicht nur an Kohärenz mangele, sondern dass auch fraglich sei, ob das Mittel der Gewaltanwendung überhaupt geeignet ist, künftiges Leid zu verhindern, und warum ausgerechnet der vermeintliche Einsatz von Chemiewaffen als entscheidendes Ereignis dazu dienen solle, militärisches Eingreifen nach sieben Jahren zu rechtfertigen. Die humanitäre Argumentation sei, so die Gutachter, aufgrund bestehender Missbrauchsgefahr umstritten und nicht tragfähig.

Hinsichtlich des dritten Aspekts, der Entwicklung des Völkerrechts durch die Praxis von Staaten, unterstützten die Gutachter die Auffassung, dass politische und rechtliche Glaubwürdigkeit bei der Einschätzung von Militäroperationen davon abhänge, dass "nicht mit zweierlei Maß" gemessen werden dürfe.

Bundesregierung ignorierte internationales Recht und Regeln

Dennoch schloss sich die Bundesregierung dieser dünnen Argumentation an. Zwar beteiligte sich Deutschland nicht militärisch an den Luftschlägen, doch stellten sich Außen- und Kanzleramt hinter die faktisch bedenkliche Rechtfertigung der drei Aggressoren USA, Frankreich und Großbritannien, es handele sich um eine Vergeltungsaktion gegen Baschar al-Assad für einen vermeintlichen Giftgasangriff in Duma.

Dass dabei das eigens zur Friedenssicherung eingerichtete Organ der internationalen Gemeinschaft, der UN-Sicherheitsrat, komplett umgangen und die Bombardierung in Syrien ohne Mandat erfolgte, schien weder Bundeskanzlerin Merkel (CDU) noch Außenminister Heiko Maas (SPD) zu tangieren.

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Stattdessen unterstützten beide das Vorgehen der drei NATO-Verbündeten und nannten den Angriff "erforderlich und angemessen".

Abgeordnete: Ohrfeige für scheinmoralische Argumentation

Die beiden Initiatoren des Gutachtens, Alexander Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss der Linksfraktion, und die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Heike Hänsel, sehen in dem von ihnen initiierten Gutachten "eine Ohrfeige für die Bundesregierung", der sie vorwarfen, mit ihrem Verhalten selbst das Völkerrecht zu gefährden.

So teilte Heike Händel RT Deutsch dazu mit:

Das neueste völkerrechtliche Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Angriff der USA, Großbritanniens und Frankreichs gegen Syrien ist eine Ohrfeige für die scheinmoralische Argumentation dieser Staaten. Es ist aber auch eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die diesen völkerrechtswidrigen Angriff als 'erforderlich und angemessen' rechtfertigte. Die Bundesregierung unterstützt somit einen gravierenden Völkerrechtsbruch und trägt damit selbst zur Erosion dieses Regelwerkes bei. Die Linke fordert als erste Konsequenz aus diesem völkerrechtswidrigem Verhalten der Verbündeten Deutschlands den sofortigen Abzug der Bundeswehr aus der Region.

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Fraktionskollege Alexander Neu betonte:

Die Bundesregierung muss verstehen, dass auch westliche Staaten sich ausnahmslos an das Völkerrecht halten müssen. Wer mit zweierlei Maß misst, wie zum Beispiel den Angriff auf Jugoslawien und die gewaltsame Abtrennung des südserbischen Staatsgebietes Kosovo durch die NATO-Staaten rechtfertigt, aber die Sezession und und den Anschluss der Krim als 'Annexion' und als 'Völkerrechtsbruch' bezeichnet, agiert genau mit Doppelstandards. Eine solche Politik rächt sich irgendwann, wenn andere Staaten sich auch nicht mehr ans das Völkerrecht gebunden fühlen. Auf diese Weise wird das Völkerrecht zu einem Diffamierungsinstrument reduziert.

Weiter forderte der Sicherheitssexperte:

Zur Vermeidung von Doppelstandards ist die Bundesregierung nun gefordert, auch Sanktionen gegen diese drei mit Deutschland verbündeten Staaten zu erlassen.

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