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Kennedy Jr. greift deutsche Coronajustiz gegen Ärzte an – US-Beschwerdestelle für deutsche Mediziner

Ärzte, die in der Corona-Zeit Maskenatteste ausstellten, werden weiter strafrechtlich verfolgt und teils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Gesundheitsministerin Warken bestreitet dies. Das US-Gesundheitsministerium richtete nun in den USA eine Beschwerdestelle für betroffene deutsche Ärzte ein.
Kennedy Jr. greift deutsche Coronajustiz gegen Ärzte an – US-Beschwerdestelle für deutsche Mediziner© Urheberrechtlich geschützt

In Deutschland werden bis heute Ärzte strafrechtlich verfolgt, die in der Corona-Zeit Maskenatteste ausstellten, oder falsche Impfbescheinigungen. Zuletzt musste die Dresdner Allgemeinmedizinerin Bianca Witzschel am 5. Februar ihre 498-tägige Haft wegen angeblich falscher Corona-Atteste antreten. Zuvor hatte sie schon über ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen. 

Das von Robert F. Kennedy geleitete US-Gesundheitsministeriums hat kürzlich eine Beschwerdestelle für deutsche Mediziner eingerichtet. Deutsche Ärzte, die immer noch von Strafverfahren aus der Corona-Zeit betroffen sind, können sich an die neue US-Clearingstelle wenden. Geleitet wird diese von der Chefdiplomatin des Ministeriums. Wie die Neue Züricher Zeitung (NZZ) am Montag berichtete, sollen bereits einige betroffene Mediziner per Videozoom ihre Strafverfolgung und die beruflichen sowie privaten Folgen an die US-Behörde übermittelt haben.

In Deutschland wurden bisher mehr als tausend Prozesse gegen Ärzte wegen angeblich falscher Corona-Atteste abgeschlossen. Das jeweilige Strafmaß variierte zwischen Geldstrafen bis zu 25.000 Euro, Berufsverboten und zum Teil mehrjährigen Haftstrafen.

Anfang Januar hatte sich US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. in einem Brief an seine deutsche Amtskollegin Nina Warken gewandt. Darin soll er laut NZZ die massenhaften Strafverfahren gegen deutsche Ärzte scharf kritisiert haben. Laut seiner Aussage habe die deutsche Regierung die Autonomie von Patienten und "die heilige Beziehung zwischen Arzt und Patient" missachtet. Der US-Gesundheitsminister erklärte dazu in einem Video auf seinem X-Account:

"Wenn eine Regierung Ärzte dafür kriminalisiert, dass sie ihre Patienten beraten, überschreitet sie eine Grenze, die freie Gesellschaften immer als unantastbar betrachtet haben."

Ärzte dürften nicht zu "Vollstreckern staatlicher Politik" verpflichtet werden. Außerdem dürfe die deutsche Bundesregierung nicht die Freiheit der Bürger verletzen, "bei medizinischen Entscheidungen nach eigenen Überzeugungen zu handeln."

Nina Warken bezeichnete Kennedys Vorwürfe als "faktisch falsch". Kennedys Kritik entbehre jeglicher Grundlage. Ihr zufolge habe es strafrechliche Konsequenzen für Ärzte "nur bei Betrug oder Urkundenfälschung gegeben, etwa bei gefälschten Impfpässen", gab die Berliner Zeitung am Montag die Erwiderung der deutschen Ministerin an Kennedy wieder.

Unklare Vorgaben für medizinische Maskenbefreiung in der Corona-Zeit

Im April 2020 wurde in Deutschland eine Maskenpflicht eingeführt. Ausnahmen galten für nicht genau definierte "gesundheitliche Beeinträchtigungen von einigem Gewicht". Demnach galten Atteste, die ausschließlich in Folge von Symptomberichten von Patienten ausgestellt wurden, gemäß Rechtssprechung als "unrichtig". Viele der angeklagten Ärzte hatten nach den berichteten Symptomen ihrer Patienten die Atteste ausgestellt.

Zumal nicht geklärt war, unter welchen medizinischen Voraussetzungen die Patienten die Atteste bekommen dürften. Die NZZ schrieb dazu:

"Doch wie genau diese Untersuchung auszusehen hatte und welche Krankheitsbilder die Befreiung von der Maskenpflicht nahelegen – darüber gibt es in Deutschland unterschiedliche Vorgaben."

In Reaktion auf die Kritik von Kennedy Jr. erklärte Warken, strafrechtliche Konsequenzen habe es "nur bei Betrug und Urkundenfälschung gegeben." Von dieser jüngsten Aussage der deutschen Gesundheitsministerin fühlten sich mehrere Ärzte "persönlich diskreditiert". Denn entgegen Warkens Aussage wurden viele Ärzte bereits wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse verurteilt – dies gilt nicht als Betrug. Eine Betroffene Medizinerin reichte nun deshalb ihrerseits Klage gegen die deutsche Gesundheitsministerin ein.

Die Urteile gegen die Attestärzte in Deutschland halte der Staatsrechtler Volker Boehme-Nessler "unter Gerechtigkeitsaspekten für inakzeptabel". Schließlich habe sich das Maskentragen später als "weitgehend wirkungslos" erwiesen. Demnach könne es kaum als "Grundlage für massive Grundrechtseingriffe und strafrechtliche Sanktionen" genutzt werden. Der Jurist fordert eine Amnestie für Pandemie-Vergehen. Spanien habe diese schon erlassen. Die NZZ bewertet die deutsche Corona-Aufarbeitung kritisch:

"Inzwischen gilt als unstrittig, dass viele Maßnahmen auf Annahmen beruhten, die später in vielerlei Hinsicht revidiert wurden. Kritiker verweisen auf die inzwischen veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Instituts, aus denen hervorgeht, dass die Wirksamkeit der Maskenpflicht intern deutlich skeptischer bewertet wurde als öffentlich kommuniziert."

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