International

Aserbaidschan: Gericht verurteilt Ex-Regierungschef von Bergkarabach zu 20 Jahren Haft

Ruben Wardanjan, der Ex-Regierungschef der nicht anerkannten Republik Bergkarabach, muss für 20 Jahre ins Gefängnis. Das Urteil hat am Dienstag das Militärgericht in Baku gefällt. Der staatliche Ankläger beantragte eine lebenslange Haftstrafe.
Aserbaidschan: Gericht verurteilt Ex-Regierungschef von Bergkarabach zu 20 Jahren HaftQuelle: TASS © Waleri Scharifulin

Das Militärgericht in Baku hat am Dienstag Ruben Wardanjan, den Ex-Regierungschef der nicht anerkannten Republik Bergkarabach, zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Azertac wurde Wardanjan in mehreren Anklagepunkten für schuldig befunden. Dazu gehörten Planung und Führung eines Angriffskriegs, Verletzung von Gesetzen und Gebräuchen der Kriegsführung, Terrorismus, Folter und Söldnertum. Der staatliche Ankläger forderte ursprünglich eine lebenslange Haftstrafe.

Wardanjan bekannte sich für nicht schuldig und wies auf zahlreiche Verletzungen und Fehler während der Ermittlung hin. Das Gerichtsverfahren bezeichnete er als eine "Imitation der Justiz".

Die Familie von Wardanjan erklärte in einer Mitteilung, das Urteil sei "entsetzlich, aber nicht überraschend". Die Verhandlung habe hinter verschlossenen Türen, unter den mit den Standards eines fairen Gerichtsverfahrens unvereinbaren Bedingungen stattgefunden. Aserbaidschanische Behörden sollen dabei keine Beweise für Vorwürfe bereitgestellt haben.

Wardanjan war als Geschäftsmann, Investor und Politiker tätig. Im Juni 2021 erhielt er die armenische Staatsbürgerschaft und gab im darauffolgenden Jahr seine russische Staatsangehörigkeit auf. Kurz darauf wurde er Regierungschef der nicht anerkannten Republik Bergkarabach. Nach der aserbaidschanischen Militäroperation in Bergkarabach im Jahr 2023 versuchte Wardanjan, nach Armenien auszureisen, wurde aber von aserbaidschanischen Truppen festgenommen.

Mehr zum ThemaBergkarabachs Ex-Staatsminister in Aserbaidschan festgenommen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.