
Dugin: Die Welt am Rande des Abgrunds (Teil 1) – Vom Westfälischen Frieden zum Zweiten Weltkrieg
Von Alexander Dugin
Dieser Text ist eine philosophische Reflexion über den Angriff auf Venezuela und die Operation zum Regimewechsel in Iran. Ich bin überzeugt: Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Weltpolitik ist nun jedem endgültig klar geworden, dass es kein Völkerrecht mehr gibt. Es existiert nicht mehr.
Das Völkerrecht ist ein System von Verträgen zwischen solchen Großmächten, die in der Lage sind, ihre Souveränität in der Praxis zu verteidigen. Sie legen die Regeln fest – für sich selbst und für alle anderen: was man tun darf und was nicht. Und sie halten sich daran. Dieses Recht funktioniert so lange, wie das Gleichgewicht zwischen den Großmächten erhalten bleibt.
Historischer Rückblick: Das Westfälische System

Das Westfälische System, das die Souveränität der Nationalstaaten anerkennt, entstand aus einer Pattsituation zwischen Katholiken und Protestanten (mit dem sich ihnen anschließenden antiimperialistischen Frankreich) heraus. Hätten die Katholiken gesiegt, hätten der Heilige Stuhl und das Heilige Römische Reich eine völlig andere europäische Architektur geschaffen. Genauer gesagt, hätten sie die alte, mittelalterliche Struktur beibehalten.
In gewisser Weise profitierten gerade die Protestanten im Norden Europas vom Westfälischen Frieden von 1648, da sie ursprünglich für nationale Monarchien gegen den Papst und den Kaiser eintraten. Auch wenn sie keinen vollständigen Sieg errangen, erreichten sie doch ihr Ziel.
Formal hat sich das Westfälische System bis heute erhalten, da wir das Völkerrecht auf dem Prinzip der Nationalstaaten aufbauen, worauf die Protestanten im Dreißigjährigen Krieg bestanden hatten. Aber im Grunde genommen betraf dies im 17. Jahrhundert nur die Staaten Europas mit ihren Kolonien, und später verfügte nicht jeder Nationalstaat über echte Souveränität. Alle Nationen sind gleich, aber die europäischen Nationen (Großmächte) waren "gleicher als andere".
Der Politische Realismus
Die Anerkennung der nationalen Souveränität schwacher Länder war zwar in gewisser Weise heuchlerisch, wurde jedoch durch die Theorie des Realismus vollständig kompensiert. Diese Theorie entwickelte sich erst im 20. Jahrhundert endgültig, spiegelte jedoch ein Bild der internationalen Beziehungen wider, das sich schon lange zuvor herausgebildet hatte. Hier wird die Ungleichheit der Länder durch die Möglichkeit der Bildung von Koalitionen und ein schachähnliches System von Allianzen ausgeglichen – schwache Staaten schließen Vereinbarungen mit stärkeren, um einer möglichen Aggression anderer, noch stärkerer Staaten entgegenzuwirken. Dies geschah und geschieht auch heute noch in der Praxis.
Der Völkerbund versuchte, dem Völkerrecht auf der Grundlage des Westfälischen Systems einen festeren Charakter zu verleihen, indem er versuchte, die Souveränität teilweise einzuschränken und auf der Grundlage des westlichen Liberalismus, Pazifismus und der ersten Version des Globalismus allgemeine Prinzipien festzulegen, denen alle Länder – große und kleine – folgen sollten. Im Wesentlichen war der Völkerbund als erster Schritt in Richtung einer Weltregierung gedacht.
Genau zu dieser Zeit bildete sich die Schule des Liberalismus in den internationalen Beziehungen heraus, die einen langen Streit mit den Realisten begann. Die Liberalen glaubten, dass das Völkerrecht früher oder später das Prinzip der vollständigen Souveränität der Nationalstaaten verdrängen und zur Schaffung eines einheitlichen internationalen Systems führen würde. Die Realisten in den internationalen Beziehungen beharrten weiterhin auf ihrem Standpunkt und verteidigten das Prinzip der absoluten Souveränität der Nationalstaaten, also das direkte Erbe des Westfälischen Friedens.
Drei souveräne Pole und der Zweite Weltkrieg
Bereits in den 1930er Jahren wurde jedoch klar, dass weder der Liberalismus des Völkerbundes noch das Westfälische System dem Kräfteverhältnis in Europa und der Welt entsprachen. Der Machtantritt der Nationalsozialisten in Deutschland 1933, der Einmarsch des faschistischen Italiens in Äthiopien 1937 und der Krieg der UdSSR gegen Finnland 1939 zerstörten den Völkerbund im Grunde genommen sogar formal. Obwohl er offiziell erst 1946 aufgelöst wurde, war der erste Versuch, das Völkerrecht als allgemein verbindliches System zu etablieren, bereits in den 1930er Jahren gescheitert.
Im Grunde genommen bildeten sich in den 1930er Jahren drei Pole der Souveränität heraus – diesmal auf der Grundlage rein ideologischer Merkmale. Jetzt war nicht mehr die formale Souveränität wichtig, sondern das reale Potenzial jedes ideologischen Blocks. Der Zweite Weltkrieg war genau genommen eine Bewährungsprobe für alle drei Lager.
Ein Lager vereinte die bürgerlich-kapitalistischen Länder – vor allem England, Frankreich und die USA. Es war ein liberales Lager, das jedoch zwangsläufig seiner internationalistischen Dimension beraubt war. Die Liberalen waren gezwungen, ihre Ideologie gegenüber zwei mächtigen Gegnern – dem Faschismus und dem Kommunismus – zu verteidigen. Insgesamt jedoch – wenn man das schwache Glied Frankreich, das unmittelbar nach Beginn des Zweiten Weltkriegs kapitulierte, außer Acht lässt – zeigte der bürgerlich-kapitalistische Block ein ausreichendes Maß an Souveränität: England brach unter den Angriffen Hitler-Deutschlands nicht zusammen, und die USA kämpften recht effektiv gegen Japan im Pazifik.
Das zweite Lager war der europäische Faschismus, der während Hitlers Eroberung Westeuropas besonders an Stärke gewann. Unter dem Banner des Nationalsozialismus schlossen sich fast alle europäischen Länder zusammen. In einer solchen Situation konnte von einer Souveränität des einzelnen Nationalstaats keine Rede sein – selbst im Fall von mit Hitler verbündeten Regimes (wie dem faschistischen Italien oder Francos Spanien). Das Maximum, das einige Länder (Salazars Portugal, die Schweiz usw.) für sich erreichen konnten, war eine bedingte Neutralität. Souverän war nur Deutschland, oder genauer gesagt, der Hitlerismus als Ideologie.
Das dritte Lager wurde von der UdSSR vertreten, und obwohl es sich nur um einen einzigen Staat handelte, basierte es auf einer Ideologie – dem Marxismus-Leninismus. Auch hier ging es weniger um eine Nation als vielmehr um eine ideologische Formation.
In den 1930er Jahren brach das Völkerrecht, dessen letzte Version die Vereinbarungen von Versailles und die Normen des Völkerbundes waren, zusammen. Nun entschieden Ideologie und Macht über alles.
Dabei hatte jede Ideologie ihre eigene Vorstellung von der künftigen Weltordnung und operierte daher mit ihrer eigenen Version des Völkerrechts.
Die UdSSR glaubte an die Weltrevolution und die Abschaffung der Staaten (als bourgeoises Phänomen), was eine marxistische Version der Globalisierung und des proletarischen Internationalismus darstellte.
Hitler verkündete das "Tausendjährige Reich" mit der weltweiten Vorherrschaft Deutschlands und der "arischen Rasse". Außer dem weltweiten Nationalsozialismus war Souveränität für niemanden vorgesehen.
Und nur der bürgerlich-kapitalistische – im Wesentlichen rein angelsächsische – Westen hielt an der Westfälischen Ordnung fest, in der Hoffnung, in Zukunft zu einem liberalen Internationalismus und wiederum zu einer Weltregierung überzugehen. Eigentlich war der formal erhalten gebliebene, wenn auch nicht mehr funktionierende Völkerbund in dieser Zeit ein Überbleibsel des alten Globalismus und ein Vorläufer des kommenden.
Auf jeden Fall wurde das Völkerrecht "ausgesetzt" – im Grunde abgeschafft. Es begann eine Übergangszeit, in der allein die Verbindung von Ideologie und Macht entscheidend war, was auf dem Schlachtfeld bewiesen werden musste.
In diesem Zustand kamen wir zum Zweiten Weltkrieg als Höhepunkt dieser Konfrontation der Kräfte – der Ideologien. Das Völkerrecht gab es nicht mehr.
Die Nachkriegsordnung – Das bipolare System
Das konkrete Ergebnis des Macht-/Ideologiekonflikts zwischen Liberalismus, Faschismus und Kommunismus führte zur Abschaffung eines der drei Pole – des europäischen Nationalsozialismus. Der bürgerliche Westen und der antibürgerliche sozialistische Osten schmiedeten die Anti-Hitler-Koalition und vernichteten gemeinsam (mit einem überwiegenden Beitrag der UdSSR dazu) den Faschismus in Europa.
Im Jahr 1945 wurde die Organisation der Vereinten Nationen als Grundlage für ein neues System des Völkerrechts gegründet. Zum Teil handelte es sich dabei um eine Wiederbelebung des Völkerbundes, doch der rasante Aufstieg der Sowjetunion, die die vollständige ideologische und politische Kontrolle über Osteuropa (und Westpreußen – DDR) erlangte, verlieh dem System der nationalen Souveränitäten einen ausgeprägten ideologischen Charakter. Der eigentliche Träger der Souveränität war das sozialistische Lager, dessen Staaten sich militärisch im Warschauer Pakt und wirtschaftlich im COMECON zusammengeschlossen hatten. Niemand in diesem Lager war souverän, außer Moskau und entsprechend der KPdSU.
Auf dem bürgerlich-kapitalistischen Pol fanden im Wesentlichen symmetrische Prozesse statt. Nun wurden die USA zum Kern des souveränen liberalen Westens. In der angelsächsischen Welt tauschten Zentrum und Peripherie ihre Plätze – von nun an ging die Führungsrolle von Großbritannien auf Washington über. Die Länder Westeuropas und – im weiteren Sinne – des kapitalistischen Lagers befanden sich jetzt in der Position von Vasallen Amerikas. Dies wurde durch die Gründung der NATO und die Umwandlung des Dollars in die Weltreservewährung besiegelt.
Übersetzt aus dem Russischen. Der Artikel ist am 4. Januar 2026 auf ria.ru erschienen.
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