
IGH lässt russische Genozid-Widerklage gegen die Ukraine zu

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH), das höchste Rechtsprechungsorgan für das Völkerrecht, hat am Montag gegen westlichen Widerstand die Widerklage Russlands gegen die Ukraine für zulässig erklärt und damit zur Verhandlung angenommen. Elf der fünfzehn Richter stimmten für die Zulassung, vier stimmten dagegen.
Russland hat die Widerklage in einem Prozess erhoben, den die Ukraine angestrengt hatte. In diesem hatte Kiew die Feststellung begehrt, dass es "keine glaubhaften Beweise dafür gibt, dass die Ukraine verantwortlich für Akte des Genozids in den Gebieten Donezk und Lugansk nach der Genozid-Konvention ist". Kiew hatte seine "negative Feststellungsklage" am 26. Februar 2022 vor dem obersten Gericht der UNO in Den Haag erhoben. Statt ein eigenes Verfahren nach der Genozid-Konvention einzureichen, entschloss sich Russland, die Verurteilung der Ukraine wegen Genozids an der Bevölkerung des Donbass im Wege der Widerklage in dem bereits laufenden Verfahren anzustreben.

Am 2. Februar 2024 (RT DE hatte berichtet) hatte der IGH drei von vier Klagepunkten der Ukraine für unzulässig erklärt und zugleich angekündigt, sich mit dem gegen Kiew erhobenen Vorwurf des Genozids in der Sache befassen zu wollen. Nicht befassen wollte das Gericht sich mit den in weiteren Klagepunkten aufgeworfenen Fragen, ob Russland durch die Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk im Februar 2022 sowie durch das militärische Vorgehen zu ihrem Schutz gegen Völkerrecht verstoßen habe.
Die Richter hatten Russland damals Gelegenheit gegeben, Tatsachen, die den Völkermordvorwurf stützen, bis zum 18. November 2024 vorzubringen. Dem ist Russland nachgekommen und hat im gleichen Schritt auch seine Widerklage nach der Konvention zur Verhinderung und Ahndung des Völkermordes gegen die Ukraine erhoben.
Mit der jetzt getroffenen Entscheidung hat der IGH alle formellen Einwendungen der Ukraine und ihrer 33 westlichen Prozessunterstützer gegen Moskaus Vortrag und Widerklage abgewiesen und das russische Vorbringen damit zugelassen. Nun hat die Ukraine bis zum 7. Dezember 2026 Zeit, etwas auf Russlands Vortrag zu erwidern. Russland hat danach nochmals ein Jahr Zeit für eine Replik – bis zum 7. Dezember 2027. Mit einer mündlichen Verhandlung ist somit frühestens 2028 zu rechnen.
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