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Zwei Öltanker brennen im Schwarzen Meer – Türkei spricht von äußerer Einwirkung

Im Schwarzen Meer brennen bereits zwei Öltanker, die in russische Häfen unterwegs waren. Türkische Behörden haben in beiden Fällen eine "Einwirkung von außen" als Ursache angegeben.
Zwei Öltanker brennen im Schwarzen Meer – Türkei spricht von äußerer Einwirkung© Urheberrechtlich geschützt

Im Schwarzen Meer brennen nach vermutlich ukrainischen Angriffen mit Drohnen oder Seeminen bereits zwei Öltanker. Türkische Behörden haben in beiden Fällen eine "Einwirkung von außen" als Ursache angegeben.

Zunächst war früher am Freitag ein Tanker in Brand geraten, der auf dem Weg nach in den russischen Hafen Noworossijsk war, teilte die türkische Seeschifffahrtsbehörde mit.

"28 Meilen vor der Küste der Türkei kam es aufgrund äußerer Einflüsse zu einem Brand auf dem Tanker Kairos, der ohne Ladung nach Noworossijsk unterwegs war. Der Zustand der 25 Besatzungsmitglieder ist normal", heißt es in der Pressemitteilung.

Der Tanker fährt unter der Flagge Gambias. Rettungskräfte wurden entsandt, um die Besatzung zu evakuieren.

Die Nachrichtenagentur INA hat ein Foto veröffentlicht, auf dem nach ihren Angaben das brennende Schiff zu sehen ist. 

Später meldete die Behörde einen weiteren Vorfall vor der türkischen Küste. Nach ihren Angaben wurde der ebenfalls unter gambischer Flagge fahrende Tanker Virat angegriffen. Im Maschinenraum ist starke Rauchentwicklung zu sehen. Rettungskräfte und ein Handelsschiff wurden zum Unfallort entsandt.

"Der Tanker Virat wurde etwa 35 Seemeilen vor der Küste [der Türkei] im Schwarzen Meer getroffen. Rettungskräfte und ein Handelsschiff wurden zum Unfallort geschickt. Alle 20 Besatzungsmitglieder an Bord sind in zufriedenstellendem Zustand. Im Maschinenraum herrscht dichter Rauch. Die Situation ist unter Kontrolle", berichtet das Ministerium in einer Erklärung.

Ein türkischer Sender hat den "Mayday"-Funkspruch des Tankers "Virat" veröffentlicht, auf dem von einer Drohnenattacke (gemeint sind Seedrohnen) die Rede ist.

Beide Vorfälle ereigneten sich in einer Entfernung von etwa 270 Kilometern zueinander.

Angriffe auf zivile Schiffe gelten nach internationalem Recht auch im Konfliktfall als Kriegsverbrechen, wenn die zivilen Schiffe nicht unmittelbar zur Kriegsführung des Gegners, etwa durch den Transport von Militärgütern, beitragen.

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