
Klamme Aussichten im Europarat: Einrichtung eines Ukraine-Tribunals steht auf der Kippe

Zwar wurden in diesem Jahr bereits die notwendigen formalen, zwischenstaatlichen Schritte vollzogen, doch die tatsächliche Einrichtung eines internationalen "Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine" droht doch noch zu scheitern. Dem Sondergericht, das per Vertrag zwischen dem Europarat und der Ukraine Ende Juni 2025 gegründet wurde, könnte das notwendige Geld zur Aufnahme seiner Arbeit fehlen.

Da die USA unter Trump sich aus der Finanzierung der Ukraine zurückziehen wollen, müssen die europäischen Staaten ihre Haushalte und Steuerzahler stärker belasten, um den Krieg in der Ukraine weiter finanzieren. Die Mittel, die in Rüstungsgüter für die Ukraine und den Staatshaushalt Kiews fließen, lassen den Spielraum zur Finanzierung des Sondergerichts schrumpfen.
Wie das Portal Euronews meldet, befürchten die europäischen Geldgeber des Ukraine-Tribunals nun, dass sie selbst aufgrund der geänderten US-Politik nicht mehr genügend Finanzen für das Gericht bereitstellen könnten.
Hilfe aus den USA?
Jedes der 46 Mitgliedsländer des Europarates hat das Recht, sich am Ukraine-Sondergerichtshof zu beteiligen. Dennoch könnte es mit dessen Finanzierung knapp werden. Daher hatte Euronews sich an US-Behörden mit der Frage gewandt, ob nicht auch die Trump-Regierung an einer Teilnahme an dem Sondergericht interessiert wäre. Doch bislang blieb eine Antwort aus Washington aus. Die USA sind nicht Mitglied des Europarates, haben jedoch seit Januar 1996 Beobachterstatus in der Organisation.
Der Sender will von drei mit der Problematik vertrauten Quellen erfahren haben, dass inzwischen das Tribunal als solches auf der Kippe stünde. Gegenwärtig würden zu dem gesamten Fragenkomplex noch Gespräche hinter verschlossenen Türen geführt.
Der Europarat hatte zunächst einen Haushaltsentwurf vorgelegt, der laut dreier Quellen von einem Finanzbedarf für das Tribunal in Höhe von etwa 75 Millionen Euro pro Jahr ausgeht. Nicht eingerechnet sind zusätzliche Mittel für Räumlichkeiten und Sicherheit. Das Sondertribunal soll seinen Sitz in den Niederlanden haben.
Außerdem sollten von der Europäischen Union, so die Informationen von Euronews, jährlich 10 Millionen Euro als Beitrag geleistet werden.
Europäische Haushaltsprobleme
Wie der Sender weiter ausführte, sind die europäischen G7-Mitglieder – also Frankreich, Deutschland, Italien und das Vereinigte Königreich – wichtige Finanziers des Europarates. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei noch unklar, ob sie sich an der jährlichen Finanzierung des Sondergerichts beteiligen werden. Wie das Onlineportal aus informierten Kreisen erfahren habe, würden die vier genannten Länder sich nicht einmal aktiv für das Vorhaben des Sondertribunals engagieren.
Die diesbezüglichen Auskunftsersuchen von Euronews an die betreffenden Regierungen sowie an die Europäische Kommission seien ebenso unbeantwortet geblieben wie die Fragen an die US-Regierung. Vonseiten des Europarates selbst habe ein Sprecher gegenüber dem Sender lediglich erklärt:
"Der Europarat gibt zum jetzigen Zeitpunkt keinen Kommentar ab. Die Gespräche mit den Mitgliedstaaten dauern noch an."
Hintergrund des Sondertribunals
Der Europarat, gegründet 1949, ist eine eigenständige Institution, unabhängig von der Europäischen Union. Er hat seinen Sitz in Straßburg und propagiert Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Der Europarat will zudem ökonomischen und sozialen Fortschritt fördern.
Im Rahmen des Europarates wurde beispielsweise 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention beschlossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt wiederum auf Basis der Europäischen Menschenrechtskonvention. In der Öffentlichkeit bekannt ist die Parlamentarische Versammlung des Europarates, in der Abgeordnete aus den Parlamenten der Mitgliedsstaaten vertreten sind.
Das rechtliche Konstrukt eines Sondertribunals für die Ukraine geht auf Forderungen der ukrainischen Seite zurück, die damit die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/englisch: ICC) unterstützen möchte. Der IStGH ist ein internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag, allerdings außerhalb der Vereinten Nationen. Das Gründungsdokument des IStGH ist das sogenannte Römische Statut von 1998. Der IStGH kann jedoch im Falle der Ukraine das Führen eines Krieges nicht ahnden, sondern nur Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die – wie es heißt – "Menschlichkeit".
Um seine Arbeit aufnehmen zu können, muss das Sondertribunal für die Ukraine eine gewisse Mindestanzahl an teilnehmenden Ländern zusammenbringen. Wie Euronews erfahren haben will, sei diese Zahl jedoch noch nicht bestimmt worden.
Üblicherweise betrage die Mindestanzahl 16 Teilnehmer, doch im Falle der Ukraine müssten laut Ansicht von Fachleuten weitere Länder beitreten. Dabei käme es nicht bloß auf die Anzahl der Staaten an, sondern auch auf deren "Relevanz" und den Einfluss der Teilnehmerstaaten in den internationalen Beziehungen.
Westliche Interpretationen des Völkerrechts begegnen dem Vorwurf von Doppelstandards im Hinblick auf das Ukraine-Tribunal mit dem Hinweis, dass die Legitimation durch den Europarat ausreiche, "um dem Vorwurf der Siegerjustiz zu entgehen". Zudem hätten bereits 28 Mitglieder des Europarates dafür gestimmt, die Kompetenzen des IStGH bezüglich des Straftatbestands der Aggression zu erweitern. Russland war noch im März 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen worden.
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