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Internationaler Strafgerichtshof stellt Haftbefehle gegen Taliban aus

Gegen zwei hochrangige Taliban hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle ausgestellt. Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Damit entsteht erneut der Eindruck, dass sich der IStGH für eine westliche Agenda politisch instrumentalisieren lässt.
Internationaler Strafgerichtshof stellt Haftbefehle gegen Taliban ausQuelle: www.globallookpress.com © Peng Ziyang

Dass sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) weiterhin politisch instrumentalisieren lässt, legt die Ausstellung zweier Haftbefehle gegen hochrangige Taliban nahe. Während zahlreiche Länder des Globalen Südens ihre Beziehungen zu Afghanistan und der Taliban-Regierung nach und nach normalisieren, stellt der IStGH Haftbefehle gegen das afghanische Staatsoberhaupt, Hibatullah Achundsada, und den Justizchef des Landes, Abdul Hakim Haqqani, aus. 

Ihnen werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Der IStGH präzisiert, es gehe dabei um die Unterdrückung der Rechte von Frauen und um die Unterdrückung von Personen, die nicht mit der Geschlechterpolitik der Taliban übereinstimmen. Das Gericht wirft den Taliban allgemein vor, ihre Politik habe zu schweren Verletzungen der Grundrechte und Freiheiten der afghanischen Zivilbevölkerung geführt. Es gebe politische Morde, Inhaftierungen, Folter, Vergewaltigungen und Fälle von Verschwindenlassen.

Die internationale Strafgerichtsbarkeit durchlebt eine schwere Krise. Erst gestern konnte Israels Machthaber Benjamin Netanjahu ungehindert den Luftraum der EU überfliegen, obwohl gegen ihn ebenfalls ein Haftbefehl des IStGH vorliegt. Als Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts hätten die EU-Staaten handeln, Netanjahus Flugzeug zur Landung zwingen und Netanjahu ausliefern müssen. Nichts davon ist geschehen.

Gegen Russlands Präsident Wladimir Putin liegt ebenfalls ein Haftbefehl vor. Ihm wird die massenhafte Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland vorgeworfen. Dass sich westliche Staaten widersetzen, den Haftbefehl gegen Putin umzusetzen, ist dagegen nicht vorstellbar. 

Beim letzten Treffen ukrainischer und russischer Unterhändler in der Türkei zur Regulierung des Ukraine-Konflikts sind diese Vorwürfe zudem in sich zusammengefallen. Die Ukraine übergab in der Türkei eine Liste mit Namen ukrainischer Familien, die ihre Kinder vermissen. Die Liste ist mit lediglich 339 Namen weit von den behaupteten 20.000 Fällen entfernt. Zudem ist nicht gesichert, dass sich die Kinder tatsächlich in Russland aufhalten. Viele vermisste Kinder wurden bereits in der EU aufgefunden. Russland hat 2022 Kinder aus dem Kriegsgebiet evakuiert.

Eine systematische "Verschleppung" gab es nicht. Die Vorwürfe waren konstruiert und politisch motiviert. Der IStGH hat auf Antrag des Chefanklägers Karim Khan dennoch einen Haftbefehl gegen Putin und die russische Kinderrechtsbeauftragte Maria Lwowa-Belowa ausgestellt. 

Auch im Fall der Taliban entsteht der Eindruck einer politischen Motivation. Während Russland die Taliban inzwischen formal anerkennt und Länder wie China, die Vereinigten Arabischen Emirate, Iran, Pakistan, Kasachstan und Turkmenistan diplomatische Beziehungen mit Afghanistan und den dort regierenden Taliban unterhalten, unternimmt der Westen keine Schritte zur Normalisierung seiner Beziehungen. 

Der IStGH steht immer wieder und inzwischen verstärkt in der Kritik, sich von westlichen Regierungen für deren politische Agenda instrumentalisieren zu lassen. Abgeurteilt werden dort nur die Gegner einer westlichen Agenda, während westliche Vertreter trotz schwerster Verbrechen straffrei bleiben. Wie kein anderer Akteur schadet der IStGH damit der grundsätzlich zu begrüßenden Idee einer internationalen Strafgerichtsbarkeit. 

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