Chefankläger des IStGH will Haftbefehle gegen Taliban-Anführer
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Karim Ahmad Khan hat Haftbefehle gegen Taliban-Anführer in Afghanistan beantragt. In einer offiziellen Erklärung vom Donnerstag handelt es sich im Einzelnen um den Anführer der Taliban, Hibatullah Achundsada, und den Obersten Richter des sogenannten Islamischen Emirats Afghanistan, Abdul Hakim Hakkani.
Seine Initiative begründete Khan damit, dass diese Personen "strafrechtlich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Verfolgung aus Gründen des Geschlechts" verantwortlich sind. Khan sprach hierbei von einer "beispiellosen, skrupellosen und andauernden Verfolgung" von Frauen, Mädchen und LGBTQ-Menschen.
Auch diejenigen, die sich für Frauen und Mädchen einsetzten, und alle Menschen, die nicht den ideologischen Erwartungen der Taliban in Bezug auf Geschlechtsidentität entsprächen, würden in Afghanistan verfolgt, betonte der Chefankläger weiter.
Khans Anträge werden nun von den zuständigen Richtern des IStGH geprüft. Sollte die Entscheidung positiv sein, würden Haftbefehle erlassen. Alle 125 Mitgliedstaaten des Gerichtshofs müssen die Haftbefehle vollstrecken und die Betroffenen festnehmen, wenn sie in diese Länder reisen. Afghanistan hatte das Römische Statut, die vertragliche Grundlage des IStGH, im Jahr 2003 ratifiziert.
Die Taliban kamen 2021 in Afghanistan an die Macht. Seitdem gelten für Frauen und Mädchen strikte Kleidungs- und Anstandsregeln. Außerdem werden ihnen das Recht auf Arbeit und der Zugang zu Bildung verweigert.
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