Britischer Premierminister: Kiew darf Storm-Shadow-Raketen gegen Ziele in Russland einsetzen
Großbritanniens neugewählter Premierminister Keir Starmer hat angedeutet, dass die ukrainischen Streitkräfte die Storm-Shadow-Raketen einsetzen dürfen, um militärische Ziele in Russland anzugreifen. Dies teilte der Regierungschef am Dienstag im Vorfeld des NATO-Gipfels in Washington mit, berichtet die Nachrichtenagentur Bloomberg.
Auf die entsprechende Frage eines Bloomberg-Reporters antwortete Starmer, dass Kiew nach eigenem Ermessen entscheiden könne, wie die ukrainische Armee die von Großbritannien gelieferten Marschflugkörper vom Typ Storm Shadow einsetzen wolle. Die Raketen müssten zur Verteidigung des Landes und in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht eingesetzt werden, präzisierte Starmer. "Es liegt an der Ukraine, darüber zu entscheiden, wie die Raketen zu Verteidigungszwecken zum Einsatz kommen", so der Premierminister.
Mit dieser Aussage habe sich Starmer zur Fortsetzung der Politik der vorherigen Regierung bezüglich der Angriffe gegen Ziele im Inneren Russlands mit britischen Langstreckenwaffen bekannt, so Bloomberg. Anfang Mai hatte Großbritanniens Außenminister David Cameron erklärt, Kiew habe das Recht, die von Großbritannien gelieferten Waffen gegen Ziele auf Russlands Territorium einzusetzen. Es liege an Kiew, dies zu tun oder nicht zu tun.
Mehr zum Thema - Britische Unterhauswahl: Klarer Sieg für Labour – Absturz der Konservativen
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.