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Neues Sanktionspaket der EU gegen Russland betrifft erstmals auch LNG

Der Ölpreisdeckel, den die EU verhängt hat, ist bereits gescheitert. Seitdem wird nach einer Lösung gesucht, um Russland dennoch wenigstens am Export von Öl und verflüssigten Erdgas per Schiff zu hindern. Die EU-Länder haben sich nun auf ein weiteres Paket von Sanktionen gegen Russland verständigt.
Neues Sanktionspaket der EU gegen Russland betrifft erstmals auch LNGQuelle: AFP © LOU BENOIST

Am Donnerstag haben sich die EU-Staaten in Vorabstimmungen auf ein weiteres Paket von Sanktionen gegen Russland verständigt. Wie die belgische Ratspräsidentschaft weiter mitteilte, sollen mit neuen Maßnahmen gezielt sogenannte "Schlupflöcher" geschlossen werden. Das betrifft etwa ein Verbot, verflüssigtes Erdgas (LNG) aus Russland stammend in Häfen der Europäischen Union umzuschlagen sowie von dort in Drittländer zu exportieren. Außerdem werden mehreren Schiffen, die gegen "internationale Auflagen" zu Versicherungsschutz und Preisobergrenzen für Erdöltransporte verstoßen haben, das Anlaufen von EU-Häfen und die dort möglichen Dienstleistungen verwehrt. Es handelt sich bei den beschlossenen Maßnahmen mittlerweile um das 14. Sanktionspaket der EU gegen Russland seit Beginn der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine im Jahr 2022.

Die deutsche Bundesregierung hatte das Paket noch eine Woche lang blockiert, um möglichst weitere negative Auflagen für deutsche Unternehmen abzuwenden. Dem fügten sich die anderen Staaten schließlich. Nach geltendem Recht müssen EU-Unternehmen in Verträgen mit Unternehmen aus Drittstaaten eine sogenannte "No-Russia"-Klausel für angeblich kriegsrelevante Güter und weitere Produktgruppen vorsehen. Damit verpflichten sich die betreffenden Unternehmen, solche Güter nicht an Russland weiterzuverkaufen.

Diese Regel sollte auch noch auf Tochterunternehmen in Drittstaaten ausgedehnt werden. Dies lehnte Deutschland jedoch ab, weil das praktisch nur mit hohem Aufwand hätte durchgesetzt werden können und zu Handelsnachteilen geführt hätte, hieß es dazu in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Vereinbart wurde jetzt lediglich, dass die EU-Kommission eine Wirksamkeitsanalyse erstellt, um in Zukunft auf einer besser gesicherten Grundlage entscheiden zu können.

Deutschland setzte auch durch, dass die Sanktionen gegen Weißrussland zunächst nicht ausgeweitet werden. Weißrussland kann viele Güter, die für Russland untersagt sind, weiter importieren und diese dann auch an seinen Verbündeten liefern.

Die EU-Staaten hatten ihren Verbrauch von LNG aus Russland seit der Eskalation des Krieges um etwa zwei Drittel vermindert. Im vorigen Jahr deckte das LNG aus Russland nur noch 5 Prozent des entsprechenden Gesamtenergiebedarfs der EU. Ein Viertel dieser russischen LNG-Exporte wurde von EU-Unternehmen in Häfen von Belgien, Frankreich und Spanien umgeschlagen und auch in Staaten außerhalb der EU exportiert. Diese Geschäfte sollen künftig entfallen. Russland wird in zunehmendem Umfang LNG auch über den Nördlichen Seeweg durch die Arktis nach Asien zu transportieren, wofür heute teils noch Eisbrecher eingesetzt werden.

Die neuen Sanktionen der Europäischen Union sollen am kommenden Montag formell beschlossen werden, wenn sich die EU-Außenminister in Luxemburg treffen.

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