US-Justizministerium bereitet offenbar Deal mit WikiLeaks-Gründer Julian Assange vor
Dem Wall Street Journal zufolge, das sich auf mit der Angelegenheit betraute Insider bezieht, sucht das US-Justizministerium nach Möglichkeiten, den jahrelangen juristischen Marathon von Julian Assange zu beenden.
Demnach erwäge das Ministerium, dem aus Australien stammenden Gründer von WikiLeaks zu erlauben, sich eines geringeren Vergehens schuldig zu bekennen.
Konkret könnte er den Missbrauch vertraulicher Informationen hinsichtlich Aktionen des US-Militärs eingestehen und über eine derartige Abmachung aus seiner Haft in Großbritannien freigelassen werden.
Aktuell drohen ihm in den USA wegen zahlreicher Anklagen mit Bezug auf Geheimnisverrat, Gefährdung der nationalen Sicherheit und Spionage bis zu 175 Jahre Haft, unter Umständen die Todesstrafe.
In Großbritannien sitzt er seit 2019 im Zusammenhang mit einem früheren Verfahren gegen ihn in Schweden wegen mutmaßlicher Vergewaltigung ein (mittlerweile eingestellt), wegen Missachtung des Gerichts, Verstoßes gegen Kautionsauflagen sowie im Zusammenhang mit den US-Vorwürfen und dem damit verbundenen Auslieferungsverfahren.
Assange war 2012 in die Botschaft von Ecuador in London geflohen und hatte dort jahrelang gelebt, bis er 2019 das Botschaftsgelände verlassen musste. Unmittelbar danach wurde er verhaftet.
Mehr zum Thema – Die erschreckenden Parallelen zwischen den Leiden von Julian Assange und denen der Palästinenser
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.