Estlands Generalstaatsanwalt: Drittländer könnten Premierministerin Kallas an Russland ausliefern
Die Premierministerin Estlands, Kaja Kallas, könnte durchaus an Russland ausgeliefert werden, falls sie ins Ausland reist. Dies hat der Generalstaatsanwalt des baltischen Landes, Andres Parmas, in einem Interview mit dem Nachrichtenportal Delfi erklärt. Der Beamte kommentierte damit den Haftbefehl gegen die Regierungschefin, den das russische Innenministerium vor Kurzem erlassen hatte.
Parmas betonte, dass die Sicherheit der Premierministerin vom internationalen diplomatischen Recht gewährleistet werde. Dennoch könne Tallinn nicht erwarten oder fordern, dass Drittländer diese Regeln einhielten. Wenn ein Land auf seine Verpflichtungen verzichte und auf ein mit Russland abgeschlossenes Auslieferungsabkommen verweise, sei Estland nicht in der Lage, etwas dagegen zu tun. Das Risiko würde zudem noch einmal deutlich steigen, wenn Kallas den Posten der Regierungschefin verlassen und als Privatperson ins Ausland reisen würde.
Die Fahndung nach Kallas hat der Generalstaatsanwalt als eklatanten politischen Angriff und eine Einmischung in die Souveränität eines anderen Landes bezeichnet. Der Außenminister Estlands, Margus Tsahkna, erklärte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag, dass die Ausschreibung der Premierministerin zur Fahndung eine ernste Angelegenheit sei. Kallas selbst zeigte sich indes wenig beeindruckt von der Nachricht. In einem Statement auf der Regierungswebseite erklärte sie, dass es sich um eine bekannte Einschüchterungstaktik seitens Russlands handele. Estland und seine Regierungschefin würden trotz allem weiterhin die Ukraine unterstützen, die europäische Verteidigung stärken und gegen die russische Propaganda kämpfen.
Dass das Innenministerium in Moskau Kallas zur Fahndung ausgeschrieben hatte, wurde am Dienstag bekannt. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, erklärte diesbezüglich, man müsse für Verbrechen gegen das Gedenken an die Befreier der Welt von Nazismus und Faschismus zur Rechenschaft gezogen werden. Seitens der Medien hieß es, dass nach Kallas und mehreren weiteren EU-Beamten wegen der Beschädigung, Schändung oder Zerstörung sowjetischer Denkmäler gefahndet werde.
Mehr zum Thema – Russland setzt Estlands Premierministerin auf Fahndungsliste
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.