WADA fordert vierjährige Disqualifikation von Eiskunstläuferin Walijewa
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat die Beschwerde der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gegen die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) und die Eiskunstläuferin Kamila Walijewa registriert und ein Schiedsverfahren eingeleitet, wie auf der Webseite des Gerichts zu lesen ist.
Die WADA forderte den CAS auf, die 16-jährige russische Eiskunstläuferin des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für schuldig zu befinden und sie mit einer vierjährigen Disqualifikation zu bestrafen, wobei alle Ergebnisse ab dem 25. Dezember 2021 (dem Tag, an dem sie bei den russischen Meisterschaften positiv getestet wurde) annulliert werden.
Nach den russischen Meisterschaften gewann Walijewa die Europameisterschaften in Tallinn mit einem Weltrekord im Kurzprogramm und nahm dann an den Olympischen Spielen teil, wo sie mit der russischen Mannschaft den Mannschaftswettbewerb gewann und in der Einzelwertung den vierten Platz belegte, wofür sie die Zulassung durch den CAS beantragte.
Die Medaillen des Mannschaftswettbewerbs müssen noch vergeben werden. Sollte dem russischen Team die Goldmedaille aberkannt werden, könnte sie den US-Amerikanern zugesprochen werden.
Zuvor hatte WADA-Chef Witold Bańka erklärt, dass die Entscheidung, den Fall an den CAS zu verweisen, aufgrund des verspäteten Urteils der RUSADA getroffen wurde. In der CAS-Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die WADA der RUSADA zuvor eine Frist bis zum 4. November gesetzt hatte, um über den Fall Walijewa zu entscheiden. Die Entscheidung, den Fall an den CAS zu verweisen, wurde auf der Grundlage der Anti-Doping-Regeln der RUSADA getroffen, die eine solche Möglichkeit für den Fall vorsehen, dass die Frist nicht eingehalten wird.
Der Internationale Sportgerichtshof stellte fest, dass es schwierig ist, einen Zeitplan für die Entscheidung über Walijewa anzugeben.
Der Fall von Walijewa, die bei den russischen Meisterschaften positiv auf Trimetazidin getestet wurde, wurde von der RUSADA untersucht. Eine Entscheidung über die Eiskunstläuferin wurde für Oktober erwartet, aber die russische Agentur sagte schließlich, dass sie weder das Datum des Prozesses noch dessen Ergebnis bekannt geben werde, da Walijewa aufgrund ihres Alters eine geschützte Person sei.
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