Europäischer Gerichtshof: Moskau muss wegen Untätigkeit bei Cybermobbing Russin entschädigen
In einem Verfahren gegen Russland hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der russischen Bürgerin Waleria Wolodina 7.500 Euro zugesprochen. Das Gericht kam zu dem Schluss, die russischen Behörden hätten die Frau nicht gegen Cybermobbing sowie virtuelle Angriffe und Verfolgung im Internet durch ihren Ex-Freund geschützt. Dies, obwohl die Behörden verpflichtet gewesen wären, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem soll Russland gerichtliche Auslagen in Höhe von umgerechnet rund 5.400 Euro ersetzen.
Wolodina war von ihrem Ex-Freund, einem Bürger aus Aserbaidschan, verfolgt und gedemütigt worden. Der Mann verbreitete Wolodinas persönliche Daten und intime Fotos im Internet. In den sozialen Medien war die Frau daraufhin Drohungen ausgesetzt. Das Opfer wandte sich an die Polizei, die Behörde weigerte sich jedoch, geeignete Maßnahmen gegen die Handlungen des Mannes zu ergreifen. Ein Verfahren wegen der Verletzung der Privatsphäre der Frau wurde zwar eingeleitet, bald darauf aber wieder eingestellt.
Dem EGMR zufolge wurden hierdurch Wolodinas Menschenrechte verletzt. Die Polizei hätte Maßnahmen gegen die Aktivitäten des Ex-Freundes der Frau ergreifen müssen. Außerdem verwies das Gericht darauf, dass es UNESCO-Angaben zufolge Zusammenhänge zwischen physischer Gewalt gegen Frauen und deren Verfolgung im Internet gebe.
Im Jahr 2019 hatte der EGMR Wolodina in einem anderen Verfahren 20.000 Euro zugesprochen. Damals stellte das Gericht fest, dass die russischen Behörden unmenschliche Behandlung und Diskriminierung gegenüber der Frau zugelassen hatten. Die Polizei habe sich lange Zeit geweigert, ein Verfahren gegen den Freund der Frau einzuleiten, obwohl sie sich über systematische Drohungen und Gewalt beklagt hatte.
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