International

Rückschlag für Assange: USA erzielen Teilerfolg im Auslieferungsprozess

I​m Tauziehen um die Auslieferung von Julian Assange an die USA erreichte eine US-Anwältin, dass der Bericht über den psychischen Zustand des Whistleblowers, als irreführend eingestuft wurde. Die US-Staatsanwaltschaft erhielt die Erlaubnis, ihre Gründe für einen Berufungsantrag noch auszuweiten.

Die Auslieferung des Whistleblowers und Wiki-Leaks Gründers Julian Assange an die USA war noch im Januar von dem britischen Gerichtshof abgelehnt worden. Diese Entscheidung wurde aufgrund der Haftbedingungen gefällt, die ihn in den USA erwarten würden und daher zu einem Suizid verleiten könnten. Laut Einschätzungen des britischen Psychiaters Professor Michael Kopelman als Gutachter könnten eine klinische Depression und sein Autismus Assange zu dieser Entscheidung drängen.

Die US-Staatsanwaltschaft wirft Assange Spionage und Hacking vor, was in den USA eine 175-jährige Haftstrafe für ihn bedeuten würde. Der 50-jährige Australier hatte aus Angst vor Strafverfolgung jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London Asyl gesucht. Nun sitzt er bereits seit zwei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, wo er auch die Zeit des  Berufungsverfahrens teils in Isolationshaft verbringt.

Nun aber gelang der US-Anwältin Claire Dobbin am Mittwoch ein entscheidender Schritt gegen Assange. Sie stufte bei einer Anhörung vor dem Londoner Royal Court of Justice einen ausschlaggebenden Bericht über den psychischen Zustand von Assange als irreführend ein. Das britische Gericht erteilte daraufhin der US-Staatsanwaltschaft die Erlaubnis, ihre Gründe für einen Berufungsantrag noch auszuweiten.

Rebecca Vincent, Direktorin von Reporter Ohne Grenzen, erklärte: 

"Die US-Regierung greift in diesem Fall nach einem Strohhalm. Sie war heute erfolgreich, weil ihr jetzt erlaubt wurde, den Umfang der Berufung zu erweitern. Aber es ist klar, dass die derzeitige Absicht der US-Regierung darin besteht, die Auslieferung bis zum bitteren Ende zu verfolgen. Aber das muss nicht so sein. Die Biden-Regierung könnte es jederzeit beenden."

Auch die Verlobte Assanges, Stella Moris, erklärte der Presse vor dem Gerichtshof in London:

"Julian wurde die Liebe und Zuneigung seiner Familie so lange verweigert. Julian und die Kinder werden diese Zeit nie zurückbekommen. Das sollte nicht passieren." 

Doch nach Ansicht der US-Staatsanwaltschaft sei es genau die Liebe und die Sorge um seine Familie, die ihrer Meinung nach die Wahrscheinlichkeit eines Suizides senken würden. Der Aspekt der Familie wäre in dem psychiatrischen Bericht nicht ausreichend erwähnt worden. Daher fordert sie nun eine neuerliche psychische Begutachtung des WikiLeaks-Gründers. Für Assanges Unterstützer sind die Hintergründe der US-Behörden für eine baldige Auslieferung rein politische Motive. Assanges Unterstützerin Jeannie Farr hierzu:  

"Ich unterstütze ihn, weil er die Wahrheit sagt, weil er mit WikiLeaks Wahrheiten über (US-)amerikanische Kriegsverbrechen enthüllt hat, die nie strafrechtlich verfolgt wurden. Er ist derjenige, der in Belmarsh sitzt, und die Leute, die diese Gräueltaten begangen haben, sind es nicht. Und die US-Regierung will ihn in Absprache mit der britischen Justiz bestrafen, weil er mir und dem Rest von uns die Wahrheit gesagt hat."

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer, weist auf Anhaltspunkte für psychische Folter hin, der Assange dauerhaft ausgesetzt ist und stellt die Rechtsstaatlichkeit des Prozesses gegen den Journalisten infrage. Die deutsche Bundesregierung verlässt angeblich auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens im Vereinigten Königreich und hält sich mit jeglichen Äußerungen zu dem Fall zurück.

Mehr zum Thema - USA dürfen Gegendarstellung zu Assanges psychischer Gesundheit einreichen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.