EU zahlt Armenien drei Millionen Euro für Verzicht auf die Bezeichnung Kognak

Das Wort Cognac ist eine geschützte Herkunftsbezeichnung. So darf ausschließlich ein Weinbrand aus der französischen Stadt Cognac und dem umliegenden Weinbaugebiet genannt werden. Der armenische Kognak ist jedoch eine bekannte und beliebte Spirituose im postsowjetischen Raum.

Nach dem EU-Recht darf ausschließlich ein Weinbrand aus der französischen Stadt Cognac und dem umliegenden Weinbaugebiet die Benennung Cognac tragen. In postsowjetischen Ländern nennt man jedoch traditionell eine Art von Schnaps ungeachtet der Herkunft einen Kognak.

Der armenische Kognak ist sehr bedeutungsvoll für die Bewohner des postsowjetischen Raums. Er ist sowohl eine beliebte Spirituose bei einer Festtafel als auch ein populäres Getränk bei jeglichen sozialen Anlässen. Jedoch wird dieser armenische Kognak bald Geschichte sein.

Armeniens Regierung hat sich mit der EU geeinigt, im Tausch gegen eine Finanzhilfe im Umfang von drei Millionen Euro auf die Verwendung des Wortes Kognak bei der Benennung der armenischen Alkoholgetränke zu verzichten. Die Zahlungen werden im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik erfolgen.

Laut der EU soll dieser Schritt die Konkurrenzfähigkeit der armenischen Spirituosen auf dem europäischen Markt erhöhen.

Im Jahr 2017 hatte Armenien ein neues umfassendes Kooperationsabkommen mit der EU unterzeichnet. Laut diesem Abkommen durfte Armenien noch weitere 25 Jahre die Produkte unter der Benennung "Armenischer Kognak" in die EU exportieren. Der Verzicht auf den Namen tritt jetzt jedoch nach der neuen Vereinbarung früher in Kraft.

Das gleiche Problem besteht auch mit der Marke Champagner. Nach dem EU-Recht dürfen diesen Namen nur die Schaumweine tragen, die in der französischen Region Champagne nach einer bestimmten Technologie und aus bestimmten Rebsorten hergestellt werden. In ehemaligen sowjetischen Republiken nennt man jedoch den Sekt traditionell Champagner.

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