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Britisches Anwaltsbüro verklagt Asma al-Assad wegen angeblicher Beteiligung an "Kriegsverbrechen"

Gegen die Frau des syrischen Präsidenten wurden in Großbritannien Vorermittlungen wegen "Kriegsverbrechen" und "Terror" aufgenommen. In ihrer Pressemitteilung wiederholte die klagende Anwaltskanzlei westliche Propagandalosungen – und relativierte den Holocaust.
Britisches Anwaltsbüro verklagt Asma al-Assad wegen angeblicher Beteiligung an "Kriegsverbrechen"Quelle: AFP © STRINGER / Syrian Presidency Facebook page / AFP

Der Frau des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad, Asma al-Assad, steht allem Anschein nach ein Prozess ins Haus – und zwar wegen angeblicher Kriegsverbrechen und Terror. Asma al-Assad soll im Laufe des syrischen Konflikts, der mittlerweile zehn Jahre andauert, zur "Durchführung von Terroranschlägen ermutigt" und ihre "Unterstützung" dafür ausgesprochen haben.

Guernica 37 International Justice Chambers, eine Anwaltskanzlei mit Hauptsitz in London, hat laut eigener Presseerklärung eine entsprechende Klage eingereicht. Daraufhin habe, so schreibt zum Beispiel die Sunday Times, die britische Metropolitan Police (Polizeibehörde des Londoner Verwaltungsgroßgebietes, Met) bereits mit (Vor-)Ermittlungsschritten begonnen. Die Anwaltskanzlei soll "Beweise" für den Einfluss der Präsidentengattin in den Streitkräften des Landes und für ihre offene Unterstützung der Streitkräfte an die "Met" geleitet haben.  

Der Ermittlungsweg ausgerechnet über eine britische Polizeibehörde (und nicht etwa ein zuständiges internationales Gremium oder Organ) erklärt sich mit der britischen Staatsbürgerschaft, die Asma al-Assad neben der syrischen hat. So sei es möglich, schreibt die Sunday Times, dass über ein Auslieferungsersuchen oder eine "Red Notice" von Interpol die Auslieferung der Frau des syrischen Präsidenten nach Großbritannien erwirkt werden könne.

Die relativ neue Kanzlei spezialisiert sich auf "transnationale Rechtsstreitigkeiten, die die Durchsetzung des Schutzes fundamentaler Menschenrechte und internationaler Strafnormen vor nationalen Gerichten betreffen".

Aufgewärmte Propaganda gegen Syrien

Die in der Pressemitteilung gelisteten Vorwürfe lesen sich wie die Losungen, die man bereits aus der medialen und politischen Hetze gegen Syriens Präsident Baschar al-Assad persönlich und gegen die Regierung und das Militär des Landes kennt. Die da wären: angebliche "systematische Herangehensweise an Folter und Mord an Zivilisten", "Einsatz chemischer und verbotener Waffen" oder auch "Beschuss von Zivilisten". Neu ist lediglich die Akzentsetzung auf sogenannte "Propaganda" seitens einflussreicher Persönlichkeiten (darunter eben auch die Frau des syrischen Präsidenten), die hier kriminalisiert wird: Im Rahmen dieser angeblichen "Propaganda", heißt es, wurde "zu Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung ermutigt und [wurden solche Verbrechen] angezettelt", die angeblich auch von Einheiten der Syrisch-Arabischen Armee und von "paramilitärischen Gruppierungen" begangen worden sein sollen.

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Dieser Vorwurf ist insbesondere vor dem Hintergrund unlängst aufgetauchter Dokumente, die die Anstrengungen ausgerechnet des britischen Außenamtes unter Miteinbeziehung ehemaliger (oder "ehemaliger") Geheimdienstmitarbeiteroffenlegen, die syrischen Kinder mit diversen Mitteln der Propaganda zu indoktrinieren und unter deren Mitwirkung die Weltöffentlichkeit gegen das offizielle Damaskus aufzuhetzen.

Emotionale Verstärkung der Schuldzuweisung an Damaskus durch Missbrauch des Holocaust-Begriffs

Leider überhaupt nicht neu ist hierbei der rhetorische Missbrauch des Begriffes "Holocaust" – an diesem Missbrauch vergingen sich bei der Beleuchtung der Ereignisse der letzten zehn Jahre in Syrien zahlreiche westliche Medien, immer wenn sie die Schuld an den Auswirkungen des Konflikts auf die zivile Bevölkerung der legitimen Regierung in Damaskus zuschoben. Als neuer Komplize dieses Missbrauchs taucht mit der Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung nun auch die Anwaltskanzlei Guernica 37 auf: Darin ist Rede von "völkerrechtlichen Verbrechen nach nationalem und internationalem Recht, wie man sie seit dem Holocaust nicht mehr gesehen" habe.

Außer dem rhetorischen Missbrauch des Holocaust-Begriffs zur Dämonisierung der legitimen syrischen Regierung in ihren Bestrebungen des letzten Jahrzehnts, das Land zusammen- und die landesweite humanitäre Katastrophe aufzuhalten – entgegen den Bestrebungen zahlreicher Akteure im In- und Ausland, das Land zu destabilisieren, die mit zu ebendieser Katastrophe führten –, macht sich die Kanzlei mit dieser Passage ganz nebenbei auch der Holocaust-Relativierung ebenso schuldig wie vor ihr schon die westlichen Massenmedien in den oben verlinkten Artikeln.

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Diese Holocaust-Relativierung wird offenbar, wenn man die heute bekannten (oder geschätzten) und die anerkannten Absolutzahlen, Anteile und die jeweiligen Zeiträume gegenüberstellt:

Wurden beim Holocaust schätzungsweise sechs Millionen von schätzungsweise neun Millionen und damit zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Europas innerhalb von vier Jahren ermordet, so kamen zum Beispiel nach Daten, die von der Syrian Observatory for Human Rights kompiliert wurden, 117.000 Zivilisten im Laufe des syrischen Konflikts ums Leben, und zwar der Großteil in den sechs Jahren von 2012 bis 2018 – wobei die Bevölkerung Syriens vor dem Konflikt 21 Millionen betrug und aufgrund der Massenflucht infolge des Konflikts nun etwa 17 Millionen beträgt.

Ohne die Tragik eines jeden einzelnen dieser Tode und ihrer Auswirkungen (und der absolut verheerenden Auswirkungen des Konflikts als solchen) für Syrien herunterzuspielen: Der Ausdruck Holocaust – will man ihn auf andere Ereignisse anwenden als für die historisch eindeutige Verwendung – sollte Ereignissen vorbehalten bleiben, die entweder von den absoluten Zahlen oder aber vom Verhältnis zur Gesamtbevölkerung her gesehen dieselben Maßstäbe haben.

Diese Maßstäbe werden jedoch nicht einmal dann erreicht, wenn man zu den im Laufe des syrischen Konflikts umgekommenen Zivilisten auch die jeweiligen militärischen Opfer der Konfliktseiten (knapp 131.000 Militärs auf Seiten der Regierungskräfte und knapp 140.000 auf Seiten der Regierungsgegner) hinzuzählt, womit man bei knapp 400.000 ankäme. Diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zu denen insbesondere auch Kriegsverbrechen an der Bevölkerung Syriens zu zählen sind, die durch die destabilisierenden Schritte der Westmächte im Nahen Osten vor allem im zweiten Irakkrieg und danach auch in Libyen und Syrien begangen wurden und werden, ist damit eben mitnichten ein völkerrechtlich unverwechselbar belegter "Holocaust".

Und nochmals: Mit dem "Holocaust"-Vorwurf gegen die Assad-Regierung wird mehr bezweckt als nur ihre Dämonisierung. Es liegt ganz klar auf der Hand, dass damit jeglicher (mehr als berechtigte) Zweifel an der Schuld am Tod der Menschen auf und zwischen den Konfliktseiten, die da allein der Regierung Assad zugeschoben wird, gleich auf emotionaler Ebene im Keim erstickt, und jegliche Regung, alle relevanten Daten zu überprüfen, soll ebenso auf emotionaler Ebene von vornherein diskreditiert werden.

Psychischer Druck vor Präsidentschaftswahlen in Syrien

Dmitri Sablin, der Abgeordneter der russischen Staatsduma ist und zugleich als Koordinator der Gruppe des russischen Parlaments für Kontakte zum syrischen Parlament wirkt, nannte ein mögliches konkretes Ziel gerade dieser Anklage von Guernica 37 und der britischen "Ermittlung" auf deren Grundlage gegen Assads Ehefrau. Zugleich machte er auf einen weiteren Aspekt der moralischen Verwerflichkeit dieser Schritte aufmerksam – hier zitiert von der Nachrichtenagentur TASS:

"Da haben die Briten im elften Jahr des bewaffneten Konflikts in Syrien entdeckt, dass die Frau des Präsidenten 'Einfluss in der Landesführung' innehat und die Syrer im Kampf für ihr Land unterstützt – und haben eine Ermittlung eingeleitet: Just in dem Moment, als die Frau, die soeben eine Therapie gegen Krebs hinter sich gebracht hat, nun gegen das Coronavirus ankämpft. Nun ja, bezüglich unserer westlichen Partner lässt sich schlecht über Moral reden. Es ist offenbar ein Element des psychischen Druckes auf die Landesführung im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen, die in diesem Jahr stattfinden sollen."

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Sablin erinnerte die anwesenden Journalisten auch daran, dass der kollektive Wertewesten bereits auf eine lange Geschichte solchen Druckes gegen Asma al-Assad zurückblicken kann: So wurden in den Westmedien nach Beginn des Konflikts "wiederholt Zeitungsenten veröffentlicht, laut denen Asma Assad aus dem Land geflohen sei. [...] Als klar wurde, dass sie diese 'Andeutungen' nicht erhört, wurden gegen sie persönliche Sanktionen verhängt.

Und nun die Ermittlung – ich bin mir sicher – mit dem üblichen Ergebnis: highly likely schuldig."

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