Russe wegen Geldwäsche in Frankreich verurteilt

Der russische Staatsbürger Alexander Winnik, im Jahr 2017 in Griechenland festgenommen und Anfang 2020 nach Frankreich ausgeliefert, wurde nun im Pariser Justizvollzugsgericht wegen Geldwäsche zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – und der Cyberangriffe für unschuldig gesprochen.

Das Pariser Justizvollzugsgericht gab am Montag das Urteil im Fall des Russen Alexander Winnik bekannt: Wegen Geldwäsche unter erschwerenden Umständen wurde er zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. Dies berichtete ein Korrespondent der TASS aus dem Gerichtssaal.

Gleichzeitig wurde ein Teil der Anklagen wegen Geldwäsche fallen gelassen. Vollständig zurückgewiesen wurden die Hacking-Anklagen "wegen Arbeitsbehinderung automatisierter Systeme einer Reihe von Organisationen und Einzelpersonen". Auch vom Vorwurf der Verwendung der erpresserischen Malware "Locky" für Cyber-Angriffe wurde Winnik freigesprochen. 

Die Ransomware "Locky" verschlüsselte Daten in befallenen Computersystemen – anschließend wurde von den Datenbesitzern für die Entschlüsselung ein Lösegeld in einer Krypto-Währung wie Bitcoin verlangt. Laut der Ermittlung fielen zwischen 2016 und 2018 etwa 200 Unternehmen und Einzelpersonen in Frankreich der Ransomware zum Opfer, wobei der Gesamtschaden auf 135 Millionen Euro geschätzt wird.

Winnik wurde am 25. Juli 2017 auf Ersuchen der Vereinigten Staaten in Griechenland verhaftet. In den USA wird ihm vorgeworfen, ohne Lizenz die Krypto-Währungsbörse BTC-e geschaffen zu haben, an der nach Angaben der US-Organe Geldwäsche in Höhe von Milliarden US-Dollar stattfand. Neben den USA beantragten auch Frankreich und Russland die Auslieferung von Winnik.

Der Russe wurde am 23. Januar an Frankreich ausgeliefert. Der Prozess zu seinem Fall fand vom 19. bis zum 23. Oktober in Paris statt, erinnert die Nachrichtenagentur RIA Nowosti.

Winnik bestritt kategorisch alle Anklagepunkte: Er habe nichts mit dem "Locky"-Virus zu tun und vor seiner Ankunft in Frankreich noch nie davon gehört. Er betonte auch, dass seine Rolle beim Betrieb der Krypto-Wöhrungsbörse BTC-e rein technischer Natur gewesen sei.

Medien merken an, dass Winnik die Haftstrafe gemäß Urteil nicht unbedingt komplett in Frankreich absitzen (oder überhaupt antreten) wird: Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach der Urteilssprechung die französische Regierung einer Auslieferung in die USA im Zusammenhang mit dem Verdacht auf  Geldwäsche zustimmen wird. In den USA drohen dem knapp 40jährigen 50 Jahre Haft.

Anklage per rückwirkender Gesetzesanwendung

Alexei Popow, Leiter der konsularischen Abteilung der Russischen Botschaft in Frankreich, kommentierte direkt nach der Verhandlung entrüstet:

"Das Urteil ist ziemlich hart. Während der Gerichtsanhörung wurden offensichtlich keine ernsthaften Beweise für ein Vergehen vorgelegt. Wir können sogar sagen, dass die Gesetzgebung Frankreichs und der Vereinigten Staaten während des Betriebs dieser Krypto-Währungsbörse keine spezifischen Regeln enthielt, die ihren Betrieb regulieren würden. Daraus folgt, dass [Alexander Winnik] rückwirkend beschuldigt wird. Wir als diplomatische Mission haben kein Recht, uns in das Gerichtsverfahren einzumischen, aber aus dem Prozess, aus der Tatsache, dass es wiederholt abgelehnt wurde, Alexander Winnik unter Hausarrest zu stellen, werden bestimmte Schlussfolgerungen gezogen werden".

Außerden zog Winniks Anwalt Frederic Belot die Glaubwürdigkeit des vom Inlandsgeheimdienst der USA FBI gestellten Beweismaterialien in Zweifel:

"Wir wissen nicht, woher das Material stammt, und wann es aufgetaucht ist."