Russische Forscher wollen Sputnik V mit Impfstoff von AstraZeneca kombinieren
Auf dem Twitter-Konto von Sputnik V wurde bekanntgegeben, dass die Entwickler des russischen Coronavirus-Impfstoffs dem schwedisch-britischen Pharmakonzern AstraZeneca angeboten haben, ihre beiden Vakzine zu kombinieren.
Laut den Entwicklern von Sputnik V habe der Wirkstoff von AstraZeneca im aktuellen Dosierungsschema eine Effizienz von 62 Prozent gezeigt. Falls AstraZeneca eine neue klinische Studie durchführen wird, schlagen die Sputnik V-Entwickler vor, die beiden Wirkstoffe zu kombinieren, um die Wirksamkeit zu erhöhen. Die Kombination von Impfstoffen könne bei Auffrischungsimpfungen wichtig sein, so die Forscher.
Current full dose AstraZeneca regimen resulted in 62% efficacy. If they go for a new clinical trial, we suggest trying a regimen of combining the AZ shot with the #SputnikV human adenoviral vector shot to boost efficacy. Combining vaccines may prove important for revaccinations.
— Sputnik V (@sputnikvaccine) November 26, 2020
Am 24. November hatten die Entwickler des Sputnik V-Impfstoffs über eine Wirksamkeit von 95 Prozent berichtet. Der AstraZeneca-Impfstoff zeigte eine Wirksamkeit von 62 Prozent, wenn zwei volle Dosen im Abstand von mindestens einem Monat verabreicht wurden und eine Wirksamkeit von 90 Prozent, wenn die Studienteilnehmer in Abständen von mindestens einem Monat zunächst eine halbe Dosis und danach eine volle Dosis erhalten hatten.
Mehr zum Thema - Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca unklar – Zulassung ungewiss
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.