International

EU sanktioniert Russland für Hackerangriff auf Bundestag

Die EU setzte zwei russische Staatsbürger und eine Organisation für einen Cyberangriff auf den Bundestag auf die Sanktionsliste. Dies geht aus einem im Amtsblatt der EU veröffentlichten Dokument hervor. Das russische Außenministerium weist die Vorwürfe zurück.
EU sanktioniert Russland für Hackerangriff auf BundestagQuelle: AFP © Tobias Schwarz

Berichten zufolge handelt es sich dabei um das "85. Hauptzentrum für Spezialoperationen der GRU" sowie um Dmitri Badin und Igor Kostjukow, die von der EU als Mitarbeiter des Zentrums bezeichnet werden.

Zuvor war mitgeteilt worden, dass der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Europäischen Union zusätzliche Sanktionen für Cyberangriffe gegen die EU vereinbart hat. Das russische Außenministerium wies die Anschuldigungen zurück und betont, dass Berlin keine Beweise für die Beteiligung Russlands an dem Hackerangriff vorgelegt habe.

Laut dem Direktor der Abteilung für internationale Informationssicherheit des russischen Außenministeriums, Andrei Kruzkich, bietet Moskau Berlin an, Konsultationen zur Cybersicherheit abzuhalten. Dies würde dazu beitragen, viele Beanstandungen zu klären. Die russischen Behörden wiesen die Vorwürfe des Westens wegen Cyberangriffen und Eingriffen in demokratische Prozesse mehrfach zurück.

Ende Mai hatte das deutsche Außenministerium den russischen Botschafter in Berlin Sergej Netschajew einbestellt. Er wurde informiert, dass die Bundesanwaltschaft Deutschlands den russischen Staatsbürger Badin wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an einem Hackerangriff auf den Bundestag im April/Mai 2015 zur Fahndung ausschrieb. Wegen dieses Falls plane Berlin, ein Regime von "Cyber-Sanktionen" gegen Russland zu aktivieren, teilte das Ministerium mit.

Das EU-Cyber-Sanktionsregime trat im Mai 2019 in Kraft. Zu den im Rahmen dieses Regimes vorgesehenen restriktiven Maßnahmen gehören unter anderem das Einfrieren von Vermögenswerten sowie ein Reiseverbot für EU-Länder. Für die Verhängung von Sanktionen ist die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten der EU notwendig.

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