Deutschland

Haftstrafen für Mitglieder von "Revolution Chemnitz"

Die Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Revolution Chemnitz" sind zu Haftstrafen verurteilt worden. Nach Auffassung des Gerichts hatten sie eine terroristische Vereinigung gebildet. Die Verteidigung sprach dagegen von dummem "Geschwatze" in einer Chatgruppe.
Haftstrafen für Mitglieder von "Revolution Chemnitz"Quelle: AFP © / Sebastian Kahnert

Die acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung "Revolution Chemnitz" wurden am Dienstag zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes Dresden verhängte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren. 

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Angeklagten Mitglieder einer terroristischen Vereinigung waren. Der Rädelsführer wurde auch für die Gründung einer solchen Vereinigung verurteilt. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einer wegen Körperverletzung.

Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft hatten sich die Männer im Alter von 22 bis 32 Jahren im September 2018 zusammengefunden, um Pläne für einen politischen Umsturz in Deutschland zu schmieden. Die Behörde attestierte den Rechtsextremen eine "offen nationalsozialistische Gesinnung".

Die Verteidigung hatte den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung zurückgewiesen. Anwalt Marcel Börger erklärte, es sei nur um "die Gründung einer Chatgruppe" gegangen, in der die Beschuldigten nur "dummes Geschwatze" von sich gegeben hätten. Die Anwälte forderten für ihre Mandanten Freisprüche oder mildere Strafen.

Die Gruppierung "Revolution Chemnitz" hatte sich formiert, nachdem im August 2018 der 35-jährige Daniel H. von Flüchtlingen getötet wurde. Nach dem Verbrechen kam es zu Protestdemonstrationen, an denen auch Rechtsextreme beteiligt waren. Daraufhin organisierten Linke und Künstler unter dem Motto "Wir sind mehr" ein Festival "gegen Rechts". Für das Tötungsdelikt war im August 2019 ein Syrer zu einer neuneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Nachdem Mitglieder der Gruppierung im September 2018 in Chemnitz als "Bürgerwehr" aufgetreten waren und dabei Ausländer angegriffen hatten, wurden Anfang Oktober zunächst sechs von ihnen von der Polizei festgenommen. Bei ihren Durchsuchungen fand die Polizei nach Medienberichten seinerzeit – bis auf ein Luftgewehr – weder Schusswaffen noch Sprengstoff.

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