Deutschland

Corona-Krise: Wolfgang Schäuble erwog Grundgesetzänderung

Für die Tagesschau war es eine reine Randnotiz, inmitten von Dutzenden weiterer Informationen zu den beschlossenen Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Lapidar hieß es dazu, die "Parteien erwägen Grundgesetzänderungen", falls die parlamentarische Arbeit nicht mehr möglich ist.
Corona-Krise: Wolfgang Schäuble erwog GrundgesetzänderungQuelle: AFP © Odd Andersen

Kein anderes Thema beschäftigt die Menschen derzeit mehr, als das Coronavirus. Grenzen werden geschlossen, globale Reisewarnungen ausgesprochen und das öffentliche Leben wird so praktisch zum Erliegen gebracht. Eine Ausgangssperre wie in anderen Ländern sei momentan noch nicht vorgesehen, heißt es, aber zukünftig ausschließen wolle man sie auch nicht.

Dass die Menschen in solch einer Krise stark verunsichert sind und nach neuen Informationen suchen, ist nur zu verständlich. Eine hierfür nach wie vor häufig genutzte Quelle ist die Tagesschau, in der am 16. März zur allabendlichen Sendezeit neben vielen anderen Themen kurz Folgendes mitgeteilt wurde:

Die Parteien erwägen derweil Grundgesetzänderungen, damit Gesetze auch verabschiedet werden können, falls der Parlamentsbetrieb eingestellt würde.

Mehr nicht. Es gab keine konkrete Einordnung dieser außergewöhnlichen Nachricht, auch keine zusätzlichen Informationen für die Bürgerinnen und Bürger. Dabei stellt das, was nur in diesem kurzen Nebensatz erwähnt wurde, nach dem Grundverständnis der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland einen außerordentlichen Eingriff in das politische und öffentliche Leben dar. Nach Spiegel-Informationen war es Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen in einer Telefonbesprechung diesen Vorschlag unterbreitete.

Demnach schwebe ihm – im Falle eines eingeschränkten oder ausgesetzten Parlamentsbetriebs – eine Grundgesetzänderung vor, wenn dies aufgrund der Corona-Krise nötig sei. Eine solche Gesetzesänderung ist sonst nur für den Fall eines Krieges vorgesehen. Der "Gemeinsame Ausschuss" besteht dann laut Artikel 53a – je nach Kräfteverhältnis der Fraktionen – zu zwei Dritteln aus Bundestagsabgeordneten und einem Drittel aus Vertretern des Bundesrats.  

Es wird bezweckt – und befürchtet –, dass Beschlüsse und Gesetze auf diesem Wege deutlich schneller und einfacher verabschiedet werden könnten. Eine Mehrheit kommt mit Sicherheit bei den derzeit 48 Ausschussmitgliedern schneller zustande, als es beim aktuell 709-köpfigen Bundestag möglich wäre.

Schäubles Vorschlag wurde jedoch von seinen Gesprächspartnern abgelehnt. Ein "derart einschneidender Schritt sei gründlich zu überlegen und dürfe nicht im Eiltempo vorgenommen werden", sollen die Parlamentarischen Geschäftsführer laut dem Spiegel geäußert haben.

Dabei verfügt der Bundestag bereits über solche Instrumentarien, ohne dass man das Grundgesetz zwangsläufig verändern müsste: Das sind jene Notstandsgesetze, die trotz heftiger Proteste 1968 verabschiedet wurden. Diese Gesetze kommen bei einem nationalen (äußeren oder inneren) Notstand zur Anwendung. Oder auch in einem Katastrophenfall wie diesem, was uns in Bayern derzeitig mit dem Ausrufen des Katastrophenfalls durch die Landesregierung im Freistaat verdeutlicht wurde.

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