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Erste Schlappe für Vermieter: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Der sogenannte Mietendeckel der rot-rot-grünen Koalition in Berlin, mit dem die Wohnkosten für Mieter fünf Jahre lang eingefroren werden, trat Ende Februar in Kraft. Einen Eilantrag von Vermietern gegen das Gesetz lehnte das Bundesverfassungsgericht nun ab.
Erste Schlappe für Vermieter: Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel abQuelle: www.globallookpress.com © Jens Kalaene / ZB

Das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" wurde am 30.01.2020 im Berliner Abgeordnetenhaus mit der rot-rot-grünen Mehrheit beschlossen. Es trat zum 23. Februar in Kraft und soll die Wohnkosten auf dem Stand vom 18. Juni 2019 für die nächsten fünf Jahre einfrieren. Ausgenommen davon sind Neubauten, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden, sowie mietpreisgebundene Sozialwohnungen. 

Berliner Vermieter wollen das Gesetz außer Kraft setzen

Doch einige Vermieter in Berlin wollen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen lassen. Anfang März waren beim höchsten deutschen Gericht bislang drei Eilanträge dagegen eingegangen. Nun sind diese Vermieter vorerst in Karlsruhe gescheitert. Ein Eilantrag wurde abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

In dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom Dienstag hieß es dazu, die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen.

Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte auch einen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab und nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Bereits im Februar hatte Karlsruhe einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel aus formalen Gründen verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.

Auch CDU und FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus wollen zum Bundesverfassungsgericht

Nach Angaben der Karlsruher Richter ist die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde weder von vorneherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für die Regelungen zur Mietobergrenze besaß, müsse als offen bezeichnet werden.

Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen.

Ein solcher Eingriff sei ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Die 3. Kammer des Ersten Senats wies in ihrem Beschluss darauf hin, dass Vermieter ausreichend Zeit hätten, sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen – und Bußgelder so zu vermeiden.

Auch CDU und FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage zu Fall bringen.

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(rt/dpa)

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