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Fünf Jahre nach "Dieselgate": Hunderttausende VW-Fahrer sollen Entschädigungen bekommen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG haben am Freitag im Rahmen der Musterfeststellungsklage einen Vergleich geschlossen. Hunderttausende betroffene Dieselkäufer sollen jetzt schnell entschädigt werden.
Fünf Jahre nach "Dieselgate": Hunderttausende VW-Fahrer sollen Entschädigungen bekommenQuelle: AFP

Fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals bei Volkswagen soll an geschädigte Autofahrer rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden. Darauf einigten sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterklage, wie der Verband am Freitag in Berlin mitteilte. Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden, rund 260.000 Geschädigte, sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Demnach könnten sie je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro erwarten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

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Volkswagen plane für die Entschädigungen eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein, teilte der Verband mit. Der Autokonzern bestätigte dies. Die Summe hatte bereits zuvor im Raum gestanden, beide Seiten hatten ihre außergerichtlichen Gespräche aber zunächst überraschend abgebrochen. Außerdem trage VW vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollten die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden.

VW-Chefjustiziar Manfred Döss betonte: "Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgt." Beides sei gewährleistet. "Zusätzlich unterstützt Volkswagen im Bedarfsfall und auf Wunsch auch eine anwaltliche Beratung."

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Die Verbraucherzentralen hatten stellvertretend für mehrere Hunderttausend Dieselfahrer eine Musterfeststellungsklage eingereicht, um Schadenersatz für Autos mit zu hohen Abgaswerten zu erstreiten. Eine erste Runde von Vergleichsverhandlungen hatten VW und der Verband kürzlich ausgesetzt, dadurch platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

Danach sprachen sie mit einem Schlichter jedoch weiter. Volkswagen-Rechtsvorständin Hiltrud Werner sprach nun von einer "fairen und praktikablen Vergleichslösung". Der Chef des Braunschweiger Oberlandesgerichts (OLG) Wolfgang Scheibel habe durch sein "konstruktives Vorgehen" eine Einigung ermöglicht.

Die Verbraucherschützer haben den mit Volkswagen im Dieselskandal erzielten Vergleich als akzeptabel bezeichnet. Der vzbv habe zwar für mehr gestritten, sagte Verbraucherschützer Klaus Müller am Freitag in Berlin.

Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare. Das Angebot ist nicht großzügig, liegt aber im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen.

Frühere Urteile, wonach beispielsweise die gesamte Kaufpreissumme plus Zinsen von frisch erstandenen Fahrzeugen erstattet werden muss, die mit Schummelsoftware ausgestattet waren, nannte der Konzern "rechtsfehlerhaft" und ging dagegen juristisch vor.

Dieselbesitzer, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten, werden kein Vergleichsangebot erhalten. "Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben", sagte Müller. Die Grundlagen seien aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht geklärt werden könnten. Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei weltweit Millionen von Dieselautos aus dem VW-Konzern war Ende September 2015 öffentlich geworden.

Die Betroffenen müssten nun bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollten, so die Verbraucherschützer. Volkswagen habe auf diesem Termin bestanden, da sich der Bundesgerichtshof am 5. Mai erneut mit dem Dieselbetrug befassen will. Unter anderem werde es in Karlsruhe dann voraussichtlich darum gehen, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien. Damit trügen sowohl VW als auch die Dieselfahrer ein gewisses Risiko. "Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen", sagte Müller.

Ermittlungen bei Porsche ausgeweitet

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart dehnte ihre Ermittlungen im Dieselskandal beim Sportwagenbauer Porsche auf weitere Mitarbeiter aus. Die Zahl der Beschuldigten sei um vier auf sieben aktive und ehemalige Beschäftigte gestiegen, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag und bestätigte damit einen Bericht des Spiegel. Ihnen werde vorgeworfen, an der Manipulation von Dieselmotoren beteiligt gewesen zu sein und sich damit des Betrugs schuldig gemacht zu haben. Topmanager seien nicht darunter.

In diesem Zusammenhang habe die Staatsanwaltschaft bereits am Mittwoch vergangener Woche drei Porsche-Standorte und drei Privatwohnungen von Beschuldigten durchsucht. Ein Porsche-Sprecher bestätigte die Durchsuchungen an den Firmenstandorten und erklärte, das Unternehmen kooperiere mit den Behörden.

Porsche und die Staatsanwaltschaft betonten, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen das Unternehmen, sondern ausschließlich gegen Personen. Porsche hatte bereits im vergangenen Jahr eine Geldbuße von 535 Millionen Euro gezahlt, weil das Unternehmen seine Aufsichtspflicht in der Entwicklungsabteilung vernachlässigt habe.

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