BPK: Strafgerichtshof in Den Haag nicht zuständig für Menschenrechtsverbrechen gegen Palästinenser
Deutschland hatte am 14. Februar offiziell bekannt gegeben, dass es sich vor dem Internationalen Gerichtshof (ICC) in Den Haag auf die Seite Israels stellt und dass der ICC nicht befugt sei, darüber zu diskutieren, ob Israel Kriegsverbrechen an Palästinensern in den von Israel besetzten Gebieten im Westjordanland, im Gazastreifen und in Ostjerusalem begangen hat.
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RT wollte auf der Bundespressekonferenz wissen, wie die Bundesregierung ihre Erklärung begründet und, wenn nicht der ICC, welche Institution denn aus Sicht der Bundesregierung für diese Art von Ermittlungen zu mutmaßlichen Menschenrechts- und Kriegsverbrechen zuständig ist:
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Hintergrund:
Im Dezember 2019 hatte die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, Fatou Bensouda, bekannt gegeben, dass es hinreichende Gründe gebe, um gegen Israel zu ermitteln. Die Chefanklägerin verwies insbesondere auf die Zerstörung palästinensischen Eigentums und die Vertreibung von Palästinensern aus dem Westjordanland und Ostjerusalem sowie auf die Militäroperation Protective Edge von 2014 im Gazastreifen, den israelischen Plan zur Evakuierung der Bewohner des Beduinendorfes Khan al-Ahmar und den israelischen Siedlungsbau im Westjordanland.
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