Deutschland

"Wegen Nötigung des Ministerpräsidenten" – AfD verklagt Merkel

Die AfD verklagt Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Nötigung. Merkel habe den in der vergangenen Woche gewählten Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich rechtswidrig zum Rücktritt gedrängt. Merkel hatte erklärt, die Wahl müsse rückgängig gemacht werden.
"Wegen Nötigung des Ministerpräsidenten" – AfD verklagt MerkelQuelle: www.globallookpress.com

Die AfD will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verklagen. Hintergrund ist ihr Eingreifen in die Regierungskrise in Thüringen nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens am vergangenen Mittwoch. Konkret will die Partei Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke schrieb am Dienstag auf Twitter:

Ich stelle Strafanzeige gegen Merkel wegen Nötigung des Ministerpräsidenten durch die Bundeskanzlerin.

Höcke weiter:

Dass die Bundeskanzlerin einen gewählten Ministerpräsidenten einer anderen Partei zum Rücktritt genötigt hat, ist nicht hinnehmbar. Deswegen ist es wichtig, dass mit der Anzeige der Widerstand gegen diese Methoden dokumentiert wird.

Höcke bezog sich auf die Äußerungen der Kanzlerin während ihrer Südafrikareise in der vergangenen Woche. Dort hatte Merkel die rechtlich einwandfreie Wahl Kemmerichs zum Ministerpräsidenten von Thüringen als illegitim dargestellt und erklärt, sie rückgängig machen zu wollen:

Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen. Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss.

Nach Angaben eines Sprechers beschloss der AfD-Bundesvorstand bereits am Montag, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen. Der Vorstand plant außerdem, eine "rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung" einzureichen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen erklärte dazu:

Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor.

Tatsächlich darf wenigstens bezweifelt werden, dass die Bundeskanzlerin befugt war, in dieser Weise in die Thüringer Ministerpräsidentenwahl einzugreifen. Die Landesverfassung legt in Artikel 45 fest:

Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid. Es handelt mittelbar durch die verfassungsgemäß bestellten Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung.

Artikel 53 garantiert die Freiheit des Mandats der Landtagsabgeordneten:

Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.

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