Deutschland

Gesetzentwurf von CDU und SPD: Bis zu zwei Jahre Haft für Verbrennen ausländischer Flaggen

Die Große Koalition will das Verbrennen ausländischer Fahnen unter Strafe stellen. Hintergrund sind Vorkommnisse, bei denen Demonstranten Flaggen der EU und Israels verbrannten. Wie immer man diese Form der Meinungsäußerung bewertet, aber muss hier wirklich das Strafrecht her?
Gesetzentwurf von CDU und SPD: Bis zu zwei Jahre Haft für Verbrennen ausländischer FlaggenQuelle: RT

Bislang ist lediglich das Zerstören von öffentlichen Flaggen, wie sie etwa vor Botschaften hängen, strafbar. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) will nun das Verbrennen von Staatsflaggen generell unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf, den ihr Haus derzeit ausarbeitet, sieht dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor, wie ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber RT Deutsch auf der Bundespressekonferenz erklärte: 

Hintergrund

Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren droht bislang nur, wenn die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpft werden. Für Hoheitszeichen anderer Staaten gilt ein vergleichbarer Schutz nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Hintergrund der geplanten Ausweitung sind Vorfälle wie im Jahr 2017, als Demonstranten in Berlin israelische Flaggen zerstörten. Der Protest richtete sich damals gegen die Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem. "So etwas darf in Deutschland nicht geschehen", erklärte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, und betonte:

Umso besser, dass dies nun für die Fahnen aller Länder gelten soll.

Der Unions-Obmann im Rechtsausschuss, Jan-Marco Luczak (CDU), betonte, wer Flaggen verbrenne, "überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf."

Anlass der Bundestagsdebatte war ein Gesetzentwurf aus dem Bundesrat, der eigentlich nur Angriffe auf die Flagge und die Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellen wollte. Dieses Vorhaben soll nun erweitert werden, indem man das Zerstören und Beschädigen aller ausländischen Flaggen unter Strafe stellt.

Die SPD-Fraktion verweist zudem darauf, dass mit dem Entwurf auch der Passus wegfalle, nach dem die Regierung die Justiz im Falle von Straftaten gegen ausländische Staaten ermächtigt. Die deutsche Justiz könne selbst beurteilen, wann ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte. Eine Ermächtigung der Regierung sei unnötig – diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden. Hintergrund ist der Fall von Jan Böhmermanns Gedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Die Türkei hatte nach der Ausstrahlung der Sendung rechtliche Schritte verlangt. Die Regierung in Berlin machte den Weg für ein Strafverfahren wegen der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes frei.

Die Linksfraktion lehnt den Entwurf ab. Sie findet, dem Verbrennen von Flaggen sollte man mit dem Ordnungsrecht begegnen, nicht mit dem Strafrecht. Ähnlich argumentieren die Grünen. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Martens, sieht die Pläne ebenfalls skeptisch und warnt vor einer inflationären Ausweitung des Strafrechts. Die AfD-Fraktion ist aus anderen Gründen dagegen. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann sagte: "Die EU ist kein Staat. Dementsprechend müssen für ihre Symbole auch nicht die gleichen Sonderregeln gelten."

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