Bundestagsgutachten zweifelt Rechtmäßigkeit der Soleimani-Tötung an
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben erhebliche Zweifel daran, dass die gezielte Tötung des iranischen Generals Qassem Soleimani durch das US-Militär mit dem Völkerrecht zu vereinbaren ist.
Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren", heißt es in einem Gutachten, das von der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
US-Drohnenangriff: Kriterien eines "finalen Rettungsschusses" offensichtlich nicht erfüllt
Der tödliche Drohnenangriff auf Soleimani erfülle "offensichtlich nicht die Kriterien eines "finalen Rettungsschusses" und erscheine deshalb als Verstoß gegen das im Zivilpakt der Vereinten Nationen festgeschriebenen Recht auf Leben.
Soleimani war Anfang Januar von einer US-Drohne im Irak getötet worden. Washington begründete dies mit angeblich bevorstehenden Angriffen auf US-Bürger und Botschaften, hat dafür aber keine Beweise vorgelegt.
Die Wissenschaftler des Bundestages bezweifeln aber auch die Rechtmäßigkeit der iranischen Reaktion, die Teheran ebenfalls mit Selbstverteidigung begründet hat. Am 8. Januar wurden Militärstützpunkte im Irak, auf denen US-Soldaten stationiert sind, mit Raketen attackiert.
Irans Reaktion: Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta greife in diesem Fall nicht
Das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta greife in diesem Fall nicht, da der Drohnenangriff zum Zeitpunkt des Gegenschlags bereits abgeschlossen gewesen sei, heißt es in dem Gutachten.
Der Iran beruft sich auf keine unmittelbar bevorstehende Bedrohung durch die USA, die durch den Raketenbeschuss abzuwehren wäre. Dafür, dass die USA die Eliminierung weiterer Mitglieder des iranischen Führungszirkels geplant hatten, gibt es keine belastbaren Hinweise."
Die Bundesregierung hat noch keine Einschätzung dazu abgegeben, ob die gezielte Tötung Soleimanis vom internationalen Recht gedeckt ist. In einer Antwort auf eine entsprechende Frage der Linken-Abgeordneten Sevim Dağdelen schreibt die Staatssekretärin im Auswärtigen Amt, Antje Leendertse:
Eine umfassende völkerrechtliche Bewertung erfordert die detaillierte Analyse aller tatsächlichen Umstände des Falls. Diese liegen der Bundesregierung nicht vor."
Die Linke kritisiert die Haltung der Regierung scharf.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak", sagte die stellvertretende Fraktionschefin Heike Hänsel.
Wer wie die Bundesregierung aus falscher Bündnis-Solidarität Trump Rückendeckung dabei gebe, das Völkerrecht mit Füßen zu treten, mache sich vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten.
Bereits letzte Woche, nach einer Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses, schrieb Hänsel auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, dass Außenminister Heiko Maas den US-Terrorangriff im Irak nicht für völkerrechtswidrig halte, trotz fehlender Beweise der USA für einen angeblich geplanten Angriff des Iran.
Nach #Sondersitzung des Auswärtigen Ausschusses: AM Heiko Maas hält US-Terrorangriff im #Irak nicht für völkerrechtswidrig, trotz fehlender Beweise der #USA für einen angeblich geplanten Angriff des #Iran ! Antwort der USA, ob US-Airbase #Ramstein involviert war, steht noch aus!
— Heike Hänsel (@HeikeHaensel) January 9, 2020
Mehr zum Thema - Weltpolizist: USA drohen Irak mit Ausschluss aus US-Zentralbank wegen Beschluss zu Truppenabzug
(dpa/rt deutsch)
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.