Deutschland

Bundestag entscheidet über umstrittene Widerspruchslösung zur Organspende

Ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht? Die Widerspruchslösung macht jeden zum Organspender, der zu Lebzeiten nicht widerspricht. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag darüber. Der Gesundheitsminister will die Zahl der Organspender durch eine doppelte Widerspruchslösung erhöhen.
Bundestag entscheidet über umstrittene Widerspruchslösung zur OrganspendeQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Eine Person wird nur dann zum Organspender, wenn bei ihr der Hirntod festgestellt wurde. In 75 Prozent der Todesfälle läge ein Organspendewille vor. Die Betroffenen eignen sich jedoch entweder nicht zur Spende, oder die Organentnahme scheitert an der mangelhaften Ausstattung der Kliniken.

Die diskutierte Widerspruchslösung soll die Zahl der Organspenden deutlich erhöhen. Gesundheitsminister Jens Spahn spricht sich für die sogenannte "doppelte Widerspruchslösung" aus. Jeder Hirntote wird damit zum Organspender, wenn er während seines Lebens nicht offiziell der Organentnahme widersprochen hat. Nur wenn Angehörige davon überzeugt sind, dass ihnen nahestehende Personen gegen eine Organentnahme waren, wird diese nicht vorgenommen. 

Spahn sagte: 

Ich hoffe, dass sich die Abgeordneten des Bundestages für die doppelte Widerspruchslösung entscheiden. Jeder soll Organspender werden können, wenn er sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht. Das wäre ein Paradigmenwechsel zu heute. 

Eine "massive Aufklärungskampagne" würde folgen, wenn die Widerspruchslösung eingeführt wird:

Korrekt ist aber: Die Widerspruchslösung bedeutet einen Eingriff in die Freiheit. Aber dafür gibt es meiner Meinung nach kein Richtig und Falsch, kein Gut und Böse.

Eine Organabgabepflicht werde es jedoch nicht geben. 

Der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe ist gegen eine Widerspruchslösung: 

Ich wünsche mir, dass sich jeder Mensch mit dem Thema Organspende beschäftigt, aber wer das nicht tut, der verliert nicht plötzlich sein Selbstbestimmungsrecht und wird gleichsam nach dem Tode zum Gemeineigentum, dessen Organe zur Verfügung gestellt werden können. 

Gröhe spricht sich für eine Entscheidungslösung aus. Statt der Widerspruchslösung sollten Ärzte und Behörden bei Bürgern immer wieder nachfragen. Von 709 Abgeordneten im Bundestag seien 252 für die Widerspruchslösung. Über beide Lösungen wird am Donnerstag im Bundestag debattiert. Im Falle der Entscheidungslösung soll, so der Gesetzesentwurf, alle zehn Jahre nachgefragt werden. 

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 932 Personen nach der Feststellung ihres Todes knapp 3.000 Organe entnommen. Rund 9.000 schwerkranke Menschen stehen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Ärzte kritisieren, dass die Regelungen in Deutschland zu streng sind und stattdessen aus Eurotransplant-Ländern Organe importiert werden, in denen man leichter zum Organspender wird. 

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