Tödliche Gleisattacke in Frankfurt: Tatverdächtiger soll dauerhaft in Psychiatrie
Die Staatsanwaltschaft habe beim Landgericht die Durchführung eines sogenannten Sicherungsverfahrens beantragt, teilte Sprecherin Nadja Niesen am Montag mit.
Der 40-Jährige soll zur Tatzeit unter einer schizophrenen Psychose gelitten haben. Aufgrund dieser krankhaften seelischen Störung soll seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben und er bei Tatbegehung schuldunfähig gewesen sein, teilte Niesen mit.
Ende Juli soll der Eritreer einen Achtjährigen und dessen Mutter vor einen einfahrenden ICE gestoßen haben. Der Junge starb im Gleisbett, seine Mutter konnte sich in letzter Sekunde retten. Eine ältere Frau, die er auch attackiert haben soll, konnte sich in Sicherheit bringen. Der Tatverdächtige, der seit 2006 in der Schweiz lebte, kam zunächst in Untersuchungshaft und dann in die Psychiatrie.
Habte A. war 2006 illegal aus Eritrea in die Schweiz gekommen und beantragte dort Asyl. Zwei Jahre später wurde sein Antrag bewilligt, und er erhielt später eine Niederlassungsbewilligung. Nach Angaben der Kantonspolizei Zürich war er seit Januar 2019 krankgeschrieben und demnach in psychiatrischer Behandlung.
Bereits Anfang Dezember berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erheben würde, da der Mann als psychisch krank und schuldunfähig gelte. Stattdessen werde die Unterbringung in einer Psychiatrie beantragt, eine entsprechende Antragsschrift sei bereits an das Gericht ergangen. Die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft wollte dies zu dem Zeitpunkt nicht bestätigen.
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(rt deutsch/dpa)
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