Regierungssprecher zu Assange und UN-Sonderberichterstatter: "Dazu haben wir schon alles gesagt"
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Rainer Breul, hatte am 2. Dezember offiziell auf der Bundespressekonferenz auf Nachfrage von RT erklärt:
Es gibt keinen Bericht des Sonderberichterstatters zum Fall Assange. Es gibt zwei Pressemitteilungen. Diese Pressemitteilungen haben wir selbstverständlich gelesen.
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Auf diese Darstellung reagierte der UN-Sonderberichterstatter über Folter umgehend und widerlegte via Twitter die Darstellung des AA:
Das ist keine plausible Verneinung durch das @AuswaertigesAmt: Am 26.11.19 habe ich sie ausdrücklich über meine Bedenken bezüglich schwerer und systematischer Verstöße gegen #Assange informiert und auf meine entsprechenden offiziellen Mitteilungen an die beteiligten Regierungen hingewiesen, die unter diesen Links öffentlich zugänglich sind.
Die Aussage des deutschen Außenamtes, dass es vom UN-Sonderberichterstatter zum Fall Assange nur "zwei Pressemitteilungen" gibt, ist nachweislich falsch. Es gibt, wie vom UN-Sonderberichterstatter aufgezeigt, sieben "communications" ("Mitteilungen") aus seiner Feder zur Lage von Assange:
1. Bericht: GBR27.05.19: bit.ly/2YrnEvM - 2. Bericht: ECU28.05.19: bit.ly/2Opnhhk - 3. Bericht: USA28.05.19: bit.ly/30SV8ka - 4. Bericht SWE28.05.19: bit.ly/2YtIGcX - 5. Bericht: USA12.09.19: bit.ly/2X1gWJu - 6. Bericht: SWE12.09.19: bit.ly/2NXUAEN - 7. Bericht: ECU02.10.19: bit.ly/2OFQAdu
Diese sieben Berichte haben nichts mit den vom AA erwähnten "zwei Pressemitteilungen" zu tun. Die Pressemitteilungen, auf die sich das AA bezieht und behauptet, es seien die einzigen Dokumente von Melzer zu Assange, wurden von der UNO am 31. Mai sowie am 1. November begleitend zu den "Berichten" veröffentlicht.
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Auf der aktuellen Bundespressekonferenz am 23. Dezember wollte RT-Redakteur Florian Warweg vom Auswärtigen Amt wissen, ob dieses mittlerweile die Berichte des UN-Sonderberichterstatters über Folter zur Lage Assanges gelesen hat und ob das AA plant, die nachweislich falschen Aussagen auf der BPK zu den Berichten des UN-Sonderberichterstatters richtigzustellen:
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