Deutschland

Erwerbsarmut: Viele Arbeitgeber zahlen nicht einmal Mindestlohn

In Deutschland sind vergleichsweise viele Arbeitnehmer von Erwerbsarmut betroffen. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn wird häufig unterlaufen. Die Anzahl der von Kontrollbehörden geahndeten Verstöße hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht.
Erwerbsarmut: Viele Arbeitgeber zahlen nicht einmal MindestlohnQuelle: www.globallookpress.com © Bernd Feil/M.i.S., via www.imago

Der Zoll hat in den ersten neun Monaten dieses Jahres deutlich mehr Verfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Von Anfang Januar bis Ende September 2019 waren es bundesweit 5.146 solcher Verfahren, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht, welche der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Im Vorjahreszeitraum lag die Zahl nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nur bei 4.598.

In den Verfahren ging es demnach unter anderem um Fälle, in denen der Mindestlohn mutmaßlich nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Auch wegen möglicher Verstöße gegen Meldepflichten sowie Aufzeichnungspflichten von Arbeitszeiten wurde ermittelt.

Schieflage der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern von Politik geduldet

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch, der die Anfrage gestellt hatte, sagte der dpa:

Die Bundesregierung hat zu lange weggeschaut. Sie muss endlich wirksame Maßnahmen auf den Tisch legen, die die Verstöße reduzieren.

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Jeder Arbeitgeber, der den Lohn seiner Mitarbeiter prelle, müsse hart bestraft werden, sagte Bartsch und verwies auf die Schieflage der Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern:

Jeder Arbeitnehmer muss sich an Recht und Gesetz halten, sonst droht die Kündigung. Es kann nicht sein, dass viele Arbeitgeber mit gesetzeswidrigem Verhalten durchkommen.

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist die "Erwerbsarmut" in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten enorm angestiegen. Die Anzahl armutsgefährdeter Berufstätiger hat sich hierzulande zwischen den Jahren 2004 und 2014 mehr als verdoppelt. Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Zum einen steht dieser in der Kritik, da er mit derzeit 9,19 Euro angesichts gestiegener Mieten und anderer Kosten noch weit unter dem zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendigen Niveau liegt.

Weiterhin hapert es stark bei der Umsetzung, was zum einen an Unklarheiten in den Bestimmungen liegen kann,  jedoch auch daran, dass Arbeitgeber diesen unter anderem durch Tricks wie unter- oder unbezahlte Überstunden unterlaufen. Für eine flächendeckende Durchsetzung soll unter anderem die beim Zoll angesiedelte Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sorgen, welche lange personell unterbesetzt war.

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