Regierungssprecher: Nur die westliche Interpretation zum iranischen Teilausstieg ist die richtige
Nachdem die USA aus dem JCPOA-Vertrag – auch als Atomabkommen bekannt – ausgestiegen waren, wurde der Geist des Abkommens durch Washington ausgehebelt. Der Iran verpflichtete sich zum Zurückfahren des Atomprogramms und einem ständigen Überwachungsregime durch die Internationale Atomenergiebehörde IAEA und sollte im Gegenzug wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sanktionen sollten aufgehoben, eingefrorene Guthaben freigegeben und die Beziehungen normalisiert werden. Nichts davon ist nach dem US-Ausstieg im Mai 2018 übriggeblieben, stattdessen schlug Washington mit aller Härte zu und überzog den Iran mit schweren Sanktionen. Europäische und asiatische Unternehmen und Regierungen wurden außerdem erpresst, ihre Handelsbeziehungen zum Iran aufzugeben, wenn sie weiterhin in den USA aktiv bleiben möchten.
Für solche Fälle ist im JCPOA-Vertrag ein Mechanismus vorgesehen, der dem Geschädigten einen Mechanismus zur Verfügung stellt, sich aus Teilen des Vertrags zurückzuziehen, bis er von der anderen Partei(en) wieder vertragsgemäß umgesetzt wird. Da sich die verbliebenen europäischen Länder aber nicht in der Lage sahen, für einen Ausgleich der vereinbarten wirtschaftlichen Vorteile zu sorgen, hat der Iran diesen Mechanismus durch Artikel 36 aktiviert. Darin heißt es:
Wenn diese Angelegenheit noch immer nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers gelöst ist, und wenn der Beschwerdeführer die Angelegenheit als eine signifikante Nichteinhaltung (der Vertragsverpflichtungen/Anm.) betrachtet, dann kann dieser Teilnehmer die ungelöste Angelegenheit als Grund anführen, um seinen Verpflichtungen aus dem JCPOA in Gänze oder in Teilen nicht mehr nachzukommen und/oder den UN-Sicherheitsrat darüber in Kenntnis setzen, dass er glaubt, dass diese Angelegenheit eine signifikante Nichteinhaltung darstellt.
Genau das hat Teheran getan. Die Iraner führten ein Jahr im Rahmen der Joint Commission Gespräche mit den verbliebenen Vertragspartnern (EU, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland und China), um dieses Problem der "signifikanten Nichteinhaltung" der Europäer zu lösen. Und als das nichts gebracht hatte, informierte der Iran den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und begann mit einem phasenweisen Ausstieg.
Da die sogenannten E3-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) nicht in der Lage sind, sich gegen die Erpressungen aus den USA zu stemmen, haben sie ihre Strategie der Realität angepasst. Sie werfen nun ihrerseits dem Iran vor, mit dem stufenweisen Teilausstieg gegen das Atomabkommen verstoßen zu haben, und behalten sich das Recht vor, vom Artikel 36 Gebrauch zu machen.
Man habe dem Iran bei "intensiven" Gesprächen am Wochenende in Wien die Chance eingeräumt, umgehend die Schritte rückgängig zu machen und seinen Verpflichtungen nachzukommen. Bei der Bundespressekonferenz fragte RT Deutsch deshalb die Regierungssprecher, ob denn der Iran nicht auch gemäß dem Artikel 36 gehandelt habe, und erhielt eine interessante Antwort. Es gebe "dort unterschiedliche Ansichten zur Interpretation" des besagten Artikels, aber Deutschland halte sich "auf einer Seite mit der EU und dem EAD (Europäischer Auswärtiger Dienst/Anm.)".
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