Parteiischer "Faktenchecker": Tichys Einblick legt sich mit Correctiv an
Das Onlinemedium Tichys Einblick ist in erster Instanz mit seinem Versuch gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen das sogenannte "Recherchezentrum" Correctiv zu erwirken. Das Landgericht Mannheim lehnte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag ab.
Tichys Einblick zielte mit seinem Vorgehen auf den von Correctiv im Auftrag von Facebook betriebenen "Faktencheck". Joachim Steinhöfel, Anwalt des Betreibers Roland Tichy, nannte das Vorgehen von Correctiv aus mehreren Gründen rechtswidrig.
Correctiv überprüft im Auftrag von Facebook auf diesem Netzwerk verbreitete Inhalte auf Falschmeldungen. Beanstandete Meldungen werden mit einem Warnhinweis versehen und von Facebook in ihrer Verbreitung eingeschränkt.
Im konkreten Fall ging es um den Artikel "500 Wissenschaftler erklären: 'Es gibt keinen Klimanotfall'", der Ende September auf Tichys Einblick erschien. Correctiv vollführte seinen "Faktencheck" und kam zu dem Schluss: "Weder haben '500 Wissenschaftler' unterzeichnet, noch stimmen alle Behauptungen." Der entsprechende Facebook-Post von Tichys Einblick erhielt einen entsprechenden Vermerk. Nach gängiger Facebook-Praxis dürfte dieser Post auch in seiner Verbreitung eingeschränkt worden sein.
Das Onlinemedium selbst zerpflückte die angebliche Faktenprüfung von Correctiv, die im Wesentlichen darauf abzielte, darzulegen, dass nicht alle 500 Wissenschaftler auch wirklich Wissenschaftler seien. Tatsächlich ist in dem im Artikel behandelten offenen Brief von "Wissenschaftlern und Fachleuten" die Rede. Deren Aussagen, die im Artikel korrekt wiedergegeben werden, werden von Correctiv anhand anderslautender Aussagen aus dem wissenschaftlichen Mainstream zum Thema – nicht unbedingt überzeugend – bestritten.
Steinhöfel begründete das gerichtliche Vorgehen von Tichys Einblick gegen Correctiv so:
Vorliegend geht es um die Abwehr von Maßnahmen, die einem Pressemedium sonst gerade nicht zur Verfügung stehen und die Correctiv nur aufgrund der ihr von Facebook verliehenen Machtbefugnisse möglich sind. Hier geht es darum, dass Correctiv mit den streitgegenständlichen Warnungen die Verbreitung eines Artikels von Tichys Einblick beschränkt und behindert und sich zugleich schmarotzerisch an die (verbleibende) Reichweite des Artikels anhängt.
Der Anwalt beurteilt diese Praxis als wettbewerbswidrig. Es wäre in etwa so, als ob Focus-Mitarbeiter den Spiegel bei der Auslieferung mit einem Sticker ihres Magazins versehen würden. Der Bereich der publizistischen Auseinandersetzung werde damit verlassen, man bediene sich unlauterer Geschäftspraktiken. Dem "Faktenüberprüfer" Correctiv spricht Steinhöfel in klaren Worten die angebliche Neutralität ab:
Correctiv ist kein neutraler Faktenchecker, sondern ein journalistischer Söldner, der durch die von uns gerichtlich angegriffene Methode des Faktenchecks seine ideologischen Überzeugungen unter Ausnutzung der strukturellen Überlegenheit eines Monopolisten (Facebook) und unter Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen rechtswidrig durchsetzen will.
Die Entscheidung des Landgerichts Mannheim dürfte nur der Auftakt einer längeren juristischen Auseinandersetzung sein. Anwalt Steinhöfel kündigte bereits an, den Weg durch die Instanzen zu gehen.
Das Landgericht Mannheim hat den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen Correctiv (Faktencheck) soeben zurückgewiesen. Wir werden Berufung zum OLG Karlsruhe einlegen. Es war von Anfang an klar, dass dieser Rechtsstreit nicht in der ersten Instanz endet.
— Steinhoefel (@Steinhoefel) November 28, 2019
Der "Faktenchecker" Correctiv feierte die Entscheidung des Gerichts als Erfolg. "Unsere Arbeit ist ok", schrieb das "Recherchezentrum" auf Twitter.
Wir haben einen Angriff von Tichys Einblick abgewehrt. Der rechte Blogger hatte uns verklagt, weil er unsere #Faktencheck|s verbieten wollte, die seine Texte durchleuchteten. Das LG Mannheim hat uns nun Recht gegeben. Unsere Arbeit ist OK. Details folgen. @correctiv_faktpic.twitter.com/lhQKCQ2qb3
— CORRECTIV (@correctiv_org) November 28, 2019
Ähnlich äußerte sich die ZDF-Journalistin Dunja Hayali, die Tichys Einblick vorwarf, die Meinungs- und Pressefreiheit untergraben zu wollen. Hayali wurde daraufhin von Steinhöfel scharf angegangen. Sie äußere sich, ohne auch nur im Ansatz eine Ahnung zu haben, worum es in dem Rechtsstreit geht.
wie war das noch mal mit der (meinungs- und) pressefreiheit? wer versucht hier noch mal, diese errungenschaften zu untergraben und auszuhöhlen 🤷🏻♀️ https://t.co/4MugwQ3UsA
— Dunja Hayali ❤️🇩🇪🧠 (@dunjahayali) November 28, 2019
Correctiv bezeichnet sich selbst als unabhängig und überparteilich. Die gemeinnützige GmbH finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen von Förderern. Unter diesen steht die Stiftung von Anneliese Brost, Großaktionärin der WAZ-Mediengruppe, an erster Stelle. Sie ermöglichte mit einer Summe von drei Millionen Euro erst den Aufbau von Correctiv. Unter den Förderern befinden sich auch die Schöpflin-Stiftung, das Omidyar Network und die Open Society Foundations des US-amerikanischen Milliardärs und angeblichen Philanthropen George Soros. Die Bundeszentrale für politische Bildung zählt ebenfalls zu den Geldgebern von Correctiv.
Auch RT Deutsch konnte in der Vergangenheit schon einschlägige Erfahrungen mit Correctiv sammeln. Im Oktober 2016 behauptete Correctiv, von RT-Journalisten heimgesucht und belästigt worden zu sein. Anfang 2017 ordnete Correctiv RT Deutsch in einem Artikel ohne weitere Belege der "Neuen Rechten" zu. Dabei wurden unter der Zwischenüberschrift "Fehler und Manipulationen" Beiträge verlinkt, die nicht wie von Correctiv suggeriert von RT Deutsch produziert oder ausgestrahlt wurden.
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