Streit zwischen Ministerien wegen toter Schweinswale: Verstieß Bundeswehr gegen Naturschutzgesetze?
Laut Bundesumweltministerium wurde das Bundesamt für Naturschutz nicht wie vorgeschrieben vorab von der Bundesmarine über die Sprengung informiert. Für die Zukunft sei eine bessere Form der Abstimmung zu gewährleisten, so der Sprecher des Ministeriums, Stephan Haufe, auf der Bundespressekonferenz am 25. November.
Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Fregattenkapitän Frank Fähnrich, erklärte hingegen, bei der Sprengung seien alle Vorschriften befolgt worden, Tiere aus dem Gebiet fernzuhalten. Das Wasser- und Schifffahrtsamt habe die Position von 42 Minen bekannt gegeben, um diese zu vernichten. Die Objekte seien mittlerweile so empfindlich für Druck oder Schläge, dass ein herabfallender Anker oder ein Fischernetz ausreichten, eine Detonation auszulösen. Das Amt fasse solche Minen daher nicht mehr an, allein die deutsche Marine sei dazu in der Lage.
Im Sommer waren bei einem NATO-Manöver 39 Minen aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt worden. In Folge waren über mehrere Wochen hinweg 18 tote Schweinswale angeschwemmt worden. Die Tiere stehen unter besonders strengem Schutz. "Wir haben nicht viele Schweinswale in der Ostsee", erklärte der Sprecher des Umweltministeriums und betonte:
Deswegen ist eine Zahl von 18 Schweinswalen sehr besorgniserregend.
Auf die Frage von RT Deutsch, ob dieses Vorgehen rechtliche Konsequenzen für die Bundesmarine haben könnte, sagte der Sprecher des Bundesumweltministeriums:
Das kann ich erst mal nicht ausschließen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz muss so eine Sprengung mit dem Bundesamt für Naturschutz abgestimmt werden. Das hat an dieser Stelle nicht stattgefunden.
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