NPD-Demonstration in Hannover: Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Verbot
Im Fokus des NPD-Protests steht der Journalist Julian Feldmann, der für den NDR über das rechte Milieu berichtet und den ehemaligen SS-Mann Karl Münter interviewt hatte. Münter war nach Ende des Zweiten Weltkriegs für das Massaker im französischen Ascq in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Von der NPD als Kamerad gepriesen, konnte man ihn 2013, als er aufgespürt worden war, nicht erneut belangen. Die Verbrechen der SS gestand er nie ein.
Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil rief zur Teilnahme an Gegendemonstrationen auf:
Ich hoffe, dass diejenigen, die für kritischen Journalismus, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für die Pressefreiheit heute unter dem Motto 'Bunt statt braun' friedlich auf die Straße gehen, deutlich zeigen werden: Wir sind mehr.
Das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sieht Weil kritisch. Er schrieb auf Twitter, dass dies "nicht leicht zu verdauen" sei. Die Polizei Hannover sah in dem NPD-Protest eine Gefährdung der Sicherheit und hatte daher Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt.
(1/4) Es ist für mich, wie wohl für viele andere, nicht leicht zu verdauen, dass das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die NPD-Demo in #Hannover erlaubt hat. … #demokratie#pressefreiheit#buntstattbraun
— MP Stephan Weil (@MpStephanWeil) November 23, 2019
Das Oberverwaltungsgericht verwies jedoch auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Es wird mit rund 100 NPD-Teilnehmern gerechnet. Diesen stehen rund 2.000 Gegendemonstranten gegenüber, die für Pressefreiheit und gegen die Bedrohung von Journalisten demonstrieren.
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.