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Karlsruhe: Klage der Linksfraktion gegen Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr gescheitert

Die Linksfraktion im Bundestag ist mit einer Klage gegen den Bundeswehreinsatz zur Bekämpfung des IS in Syrien und anderen Gebieten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf künftige Einsätze haben.
Karlsruhe: Klage der Linksfraktion gegen Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr gescheitertQuelle: Reuters

Seit fast vier Jahren beteiligen sich deutsche Aufklärungsjets und Tankflugzeuge an der Anti-IS-Koalition. Jedoch gibt es dafür kein UN-Mandat, zudem sieht die Linksfraktion die Möglichkeit des Bundestags eingeschränkt, möglicherweise verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik zu kontrollieren.

Die Linksfraktion im Bundestag ist jedoch mit einer Klage in Karlsruhe gegen den Bundeswehreinsatz in Syrien und anderen Gebieten gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht verwarf den gegen Bundesregierung und Bundestag gerichteten Antrag am Donnerstag als aus formalen Gründen unzulässig.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die "Antragstellerin die Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht substantiiert dargelegt hat. Nach dem vorgetragenen Sachverhalt erscheint die von der Antragstellerin behauptete Verletzung von vornherein ausgeschlossen".

Die Richter machten außerdem deutlich, dass sie die rechtliche Begründung für den Einsatz durch eine lose Anti-Terror-Koalition von 81 Staaten zumindest für vertretbar halten – anders als die Linksfraktion.

Bundesregierung und Bundestag hatten die Mission gegen den IS in Syrien und im Irak Ende 2015 als Reaktion auf die verheerenden Pariser Terroranschläge mit 130 Toten beschlossen. Begründet wurde die Entscheidung mit dem in der UN-Charta festgeschriebenen Selbstverteidigungsrecht und der Beistandsklausel im EU-Vertrag.

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Seit fast vier Jahren beteiligt sich die Bundeswehr auf dieser umstrittenen Grundlage an der Anti-IS-Mission – derzeit mit vier Tornado-Aufklärungsjets, einem Tankflugzeug sowie Militärausbildern im Irak. Insgesamt sind etwa 450 deutsche Soldaten im Einsatz.

Da es für die Mission aber kein Mandat der Vereinten Nationen und auch keinen NATO-Beschluss gibt, ist deren Rechtmäßigkeit umstritten. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist die Voraussetzung für deutsche Militäreinsätze im Ausland, dass sie in "Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit" stattfinden, wie es NATO und UNO zweifelsfrei sind.

Auch die EU ist Kollektiv, das es zu verteidigen gilt

In dem Beschluss vom Donnerstag heißt es nun, es sei "zumindest vertretbar", auch die Europäische Union als "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" anzusehen. Daher sei ein Bundeswehreinsatz auf Grundlage der Beistandsklausel "verfassungsrechtlich dem Grunde nach jedenfalls nicht ausgeschlossen". Im Klartext heißt das, dass das Gericht Einsätze der Bundeswehr auch in losen Allianzen wie der Anti-IS-Koalition unter bestimmten Umständen für verfassungsrechtlich möglich hält.

Dabei hatte die Linksfraktion dargelegt, dass die EU "auch schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon kein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" sei und auch keine "zweite NATO" sein wolle.

Als gescheitert gilt die Klage in Karlsruhe jedoch aus formalen Gründen. Der Antrag der Linksfraktion richtete sich gegen Bundesregierung und Bundestag. Sie wollte in Karlsruhe feststellen lassen, dass der Beschluss des Anti-IS-Einsatzes Rechte des Bundestags verletzte. Diese Gefahr sehen die Verfassungsrichter allerdings nicht, eine solche Möglichkeit erscheine ihnen "von vornherein ausgeschlossen".

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Die Linksfraktion hatte ein sogenanntes Organstreitverfahren angestrengt. Das heißt so, weil das Bundesverfassungsgericht als eine Art Schiedsrichter die Kompetenzen der obersten Bundesorgane gegeneinander abgrenzen solle, also zum Beispiel von Bundesregierung und Bundestag. Eine "allgemeine Kontrolle außen- oder verteidigungspolitischer Maßnahmen" sei nicht vorgesehen, betonten jedoch die Richter. Die Anpassung bestehender Sicherheitssysteme an neue Gefährdungslagen sei zuerst Sache der Bundesregierung.

Die Linke bedauerte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die stellvertretende Fraktionschefin Sevim Dağdelen bemängelte, dass dem Bundestag damit die Möglichkeit verwehrt werde, möglicherweise verfassungswidriges Handeln der Bundesregierung in der Außen- und Sicherheitspolitik zu ahnden.

Damit ist die Frage aufgeworfen, wie diese Regelungslücke geschlossen werden kann", kommentierte sie das Urteil.

Auch die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul forderte eine Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, um die Regelungslücke zu schließen.

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